Bonusauszahlung nach Kündigung - besser monatliche oder einmalige Zahlung?
Ich habe letzten Monat meine Arbeit gekündigt und noch keinen neuen Arbeitgeber. In 2 Monaten läuft somit mein Arbeitsvertrag aus und ich werde arbeitslos. Neben meinem Grundgehalt von 2841 Euro brutto erhalte ich derzeit noch einen monatlichen Bonus, berechnet aus dem Vorjahr, von 557 Euro brutto.
Mein Arbeitgeber fragt mich nun, ob ich mir nun wünsche, den mir noch zustehenden Bonus aus dem letzten Jahr auf einmal und zusammen mit meiner letzten Gehaltszahlung ausgezahlt wird oder ob er mir monatlich, nach Ende des Arbeitsverhältnisses, weitergezahlt werden soll, bis das Betriebsjahr voll ist (=April). Ich frage mich nun, ob es steuerlich einen gravierenden Unterschied macht, wenn ich mir den Bonus auf einmal im November auszahlen lasse, da ich dadurch ein höheres Arbeitslosengeld erreichen könnte, weil dies ja dann als Einmalzahlung anzusehen wäre.
3 Antworten
Wenn du eine weitere Zahlung des Arbeitgebers erhältst, wirst du dafür Lohnsteuerklasse VI entrichten müssen. Auf Arbeitslosengeld 1 wird das nicht angerechnet. Bei AlG 2 schon.
Du wirst aber erst einmal auf Grund der Eigenkündigung 12 Wochen Sperre bekommen.
Aufgrund der Progression (steigender individueller Steuersatz) ist es aus steuerlicher Sicht vorteilhaft, möglichst gleich hohe Jahreseinkommen zu erzielen.
Also besser 3 Jahre lang je 40.000 als 1x 30.000,1x 40.000 und 1x 50.000 (Auswirkung bei ESt/Grundtabelle für alle 3 Jahre = 26.820 € zu 27.278 €).
Da der mögliche neu Job ohne Bonusbeträge sehr wahrscheinlich weniger Verdienst bedeutet, solltest du aus steuerlicher Sicht eher die Ratenzahlung wählen.
Ob und welche Auswirkungen das mglw. auf deine Lohnersatzleistungen hat, kann ich aber nicht beurteilen.
Die zunächst zu höheren Abzügen führende Steuerklasse 6 käme allerdings m.W. erst ab dem Monat zur Anwendung, in dem die neue Arbeitsstelle beginnt, bis dahin kann der alte Arbeitgeber noch nach deiner bisherigen Steuerklasse (1,3,4 ?) abrechnen.
Vollkommen egal, Steuern fallen jährlich an.