Bonusauszahlung nach Kündigung - besser monatliche oder einmalige Zahlung?

3 Antworten

Wenn du eine weitere Zahlung des Arbeitgebers erhältst, wirst du dafür Lohnsteuerklasse VI entrichten müssen. Auf Arbeitslosengeld 1 wird das nicht angerechnet. Bei AlG 2 schon.

Du wirst aber erst einmal auf Grund der Eigenkündigung 12 Wochen Sperre bekommen.

Aufgrund der Progression (steigender individueller Steuersatz) ist es aus steuerlicher Sicht vorteilhaft, möglichst gleich hohe Jahreseinkommen zu erzielen.

Also besser 3 Jahre lang je 40.000 als 1x 30.000,1x 40.000 und 1x 50.000 (Auswirkung bei ESt/Grundtabelle für alle 3 Jahre = 26.820 € zu 27.278 €).

Da der mögliche neu Job ohne Bonusbeträge sehr wahrscheinlich weniger Verdienst bedeutet, solltest du aus steuerlicher Sicht eher die Ratenzahlung wählen.

Ob und welche Auswirkungen das mglw. auf deine Lohnersatzleistungen hat, kann ich aber nicht beurteilen.

Die zunächst zu höheren Abzügen führende Steuerklasse 6 käme allerdings m.W. erst ab dem Monat zur Anwendung, in dem die neue Arbeitsstelle beginnt, bis dahin kann der alte Arbeitgeber noch nach deiner bisherigen Steuerklasse (1,3,4 ?) abrechnen.

Vollkommen egal, Steuern fallen jährlich an.