Bombastische Heizkosten wegen undichten Fenstern - Was tun?
Hallo zusammen,
folgendes Problem: WG (5 Bewohner), Altbau, ich persönlich wohnhaft seit ca. 1 Jahr! So, jetzt haben wir uns mal die Nebenkosten angesehen. Im Sommer normaler Verbrauch. Im Winter steigt der Gasverbrauch nahezu in den Himmel. Logisch, dass der Verbrauch durch das heizen an sich steigt aber es ist wirklich unglaublich viel, weil wir permanent heizen müssen. Im letzten Winter fiel die Heizung einige Male aus (Problem bereits behoben) und innerhalb kürzester Zeit war die Wohnung komplett ausgekühlt. Offensichtlich sind die Fenster komplett undicht. Man spürt auch den Luftzug, wenn man direkt neben dem Fenster steht. Wir bezahlen 75 Euro Nebenkosten pro Kopf und müssen oft richtig viel Nachzahlen (laut vorher eingezogenen WG-lern).
Wir lassen die Abrechnung zunächst von Bekannten (keine Mietrecht Erfahrung) prüfen und wollen dann zum Vermieter gehen. Unsere Forderung wird sein, dass die Fenster isoliert/ausgetauscht werden sollen. Ist das der richtige Weg? Wenn ja, was können wir tun, wenn der Vermieter sich quer stellt?
Natürlich ist ein Problem, dass wir den Mietvertrag alle unterschrieben haben und somit praktisch die Mängel anerkannt haben. Aber gilt das auch bei WGs? Ich konnte das ja im letzten Sommer noch gar nicht wissen, oder? Nebenkosten wurden auch seitdem um 10 Euro pro Kopf erhöht.
Würde mich sehr freuen, wenn jemand mit Erfahrung was dazu sagt. Hier kennt sich keiner mit Mietrecht aus und bei anderen Fällen im Internet sind die Umstände meist anders (z.B. keine WG).
Achja, noch was: Wie sieht es aus, wenn die Putzfrau den Flur nicht (vernünftig) putzt bzw. der Hausmeister scheinbar nicht existiert? Wir bezahlen dafür aber die Leistungen sind eigentlich nicht vorhanden. Was nun? Fotos machen (Hausflur nach "putzen", kaputtes Treppengeländer)?
Vielen Dank im Voraus!!!
7 Antworten
Unsere Forderung wird sein, dass die Fenster isoliert/ausgetauscht werden sollen. Ist das der richtige Weg?
Ja...
Wenn ja, was können wir tun, wenn der Vermieter sich quer stellt?
Zurückbehaltung eines Teils der Miete und/oder Ersatzvornahme...
Natürlich ist ein Problem, dass wir den Mietvertrag alle unterschrieben haben und somit praktisch die Mängel anerkannt haben
Nein, bei Unkenntnis ändert das nichts...
Aber gilt das auch bei WGs?
Mit WGs hat das nichts zu tun
Achja, noch was: Wie sieht es aus, wenn die Putzfrau den Flur nicht (vernünftig) putzt bzw. der Hausmeister scheinbar nicht existiert? Wir bezahlen dafür aber die Leistungen sind eigentlich nicht vorhanden. Was nun? Fotos machen (Hausflur nach "putzen", kaputtes Treppengeländer)?
Ja, und damit dann bei der nächsten Abrechnung diese monieren bzw. die Belege entsprechend prüfen...
Natürlich kann der Vermieter die Fenster austauschen, da werdet ihr euch aber auf eine Mietsteigerung gefasst machen. Und das zu Recht.
Der Reservist schreibt wirres Zeug...
Reparatur, aber nicht Renovierung.Wenn die Fenster nicht defekt sind, ist es keine Reparatur.
Unsinn, wenn diese nur ausgetauscht werden, weil die alten defekt sind, darf die Miete deswegen nicht erhöht werden...
Danke =)
Zunächst einmal muss erst einmal geprüft werden ob die Fenster tatsächlich undicht sind. Nach dem sehr kalten letzten Winter sind die Fenster aber eher nicht die Ursache der Heizkosten.
Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber seit 2009 die Vorlage eines Energieausweises vorgeschrieben. Aus dem ist der Energieverbrauch ablesbar. Wenn im Kaufvertrag diesbezüglich nichts steht, kann man den Notar auf Vertragsmangel angreifen. Generell gilt der Fensteraustausch als effektive Kosteneinsparung. Die Investition amortisiert sich nach 6-8 Jahren. Sucht euch einen soliden Kollegen (ich: 1a-bauberatung.com) in der Nähe. Sein Honorar ist garantiert nur ein Bruchteil der durch ihn ersparten Kosten. Er hilft euch auch bei der Nebenkostenabrechnung bei nicht erbrachten Leistungen. Wohnt ihr zur Miete, kann dem Vermieter wegen Nichteinhaltung ENEV 2009 (Energieeinsparverordnung) Mietminderung angedroht werden.
Ich kenne das Problem. Habe mengenweise geheizt und im Winter nur gefroren. Du hast selbst die Möglichkeit Deine Fenster etwas dichter zu machen. Man kann Dichtungen einziehen. Würde aber erst mal den Vermieter darauf ansprechen. Beweisen kannst Du es am besten indem Du eine Kerze vors Fenster stellst. Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, daß es den Vermieter nicht unbedingt beeindruckt. Als alternative kannst Du einen Gutachter kommen lassen. Kostet ca. 100,- bis 150,- €. Dann hast Du etwas in der Hand um die Miete zu kürzen. Das kaputte Treppengeländer ist ein anderes Thema. Wenn es eine Unfall gefahr bedeutet, würde ich den Vermieter extra anschreiben. Kann auch mit Mietkürzung gedroht werden. Übrigens: ich bin lieber ausgezogen.
Zunächst einmal: 75 EU Nebenkosten an Vorauszahlung pro Kopf ist viel zu wenig. Da ist es klar, dass Nachzahlungen kommen. Ihre Nachzahlungen sind auch nicht wegen undichten Fenstern bombastisch, sondern wegen hohen Energiekosten allgemein und einem extrem kalten Winter im letzten und diesem Jahr. Logisch das eine Altbauwohnung im Winter komplett auskühlt, wenn die Heizung kaputt ist. Das liegt nicht an undichten Fenstern. Das ist in jeder Wohnung im Winter so und die Heizkosten müssen Sie leider zahlen. Zwar können Sie die Fenster bemängeln, der Vermieter ist aber nicht verpflichtet diese auszutauschen nur weil Ihnen die Abrechnung zu hoch erscheint.
Die dürfen die Kosten dann einfach auf uns umlegen?? Habe mal gehört, dass ein Vermieter für notwendige Renovierungskosten über 100 Euro selbst aufkommen muss...