Böswillige Umgangsverweigerung durch KM - womit kann sie rechnen?

5 Antworten

Hallo Barmalej22,

mir ist aufgefallen das du nun schon seit vielen Wochen hier zum selben Thema schreibst und dich immer wieder über den Zustand eures Umgangs aufregst. So richtig weitergekommen bist du aber noch nicht, denn die Fragen wiederholen sich teilweise. Wir haben dir jetzt schon sehr viele Antworten und Tips gegeben, aber hast du auch schon mal gehandelt? Wenn du immer wieder hier bei gF schreibst bringt dich das nicht wirklich weiter, du musst dir einen Anwalt nehmen und das übers Gericht regeln lassen. Im schlimmsten Fall drohen der KM Geldstrafen und Gefängnis, sofern das im Umgangsbeschluß angekündigt wurde als mögliche Strafe bei Nichteinhaltung. ICh muss dir aber auch sagen das ich es noch nie erlebt habe das eine Mutter wegen Umgangsverweigerung im Gefängnis gesessen hat. Und wenn sie z.B. Hartz4 bezieht stehen die Chancen auf eine Geldstrafe auch nicht gerade hoch, denn wo nix ist kann man nix mehr weg nhemen. Du musst es einfach versuchen. Es gibt keine feste Regelung die besagt was ihr passiert, die Richter entscheiden von Fall zu Fall und sicherlich wird sie auch einiges vorbringen um sich zu rechtfertigen. Du musst es einfach mal durchziehen verstehst du? Es gibt keine Gerechtigkeit wenn es um den Umgang geht, da spielen Gefühle eine große Rolle.

Der Termin für die Anhörung beim Gericht findet in wenigen Tagen statt - bis dahin versuche ich micht weitgehend zu erkundigen...

"Einer Umgangsverweigerung trotz anderslautender richterlicher Entscheidung können Familiengerichte etwa durch Ausgestaltung des Umgangsrechtes gemeinsam mit der Jugendhilfe, durch Anordnung von betreutem Umgang oder durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers entgegenwirken. Bei anhaltender Umgangsverweigerung können Zwangsgelder verhängt und sogar Zwangshaft angeordnet werden, um die Herausgabe des Kindes durchzusetzen. Seit September 2009 können zudem Ordnungsgelder und Ordnungshaft verhängt werden. Darüber hinaus kann durch Verletzung des Umgangsrechtes ein Anspruch auf Schadenersatz entstehen. Scheitern sowohl die Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung als auch die Zwangsmaßnahmen, kann dem verweigernden Elternteil der Unterhalt gekürzt und schließlich das Sorgerecht entzogen werden."

(Quelle: Wikipedia)

Na bravo! Und das alles natürlich 'zum Wohl des Kindes'.
Mal im Ernst: Wenn sich die Elternteile nicht einigen können ohne gleich vor Gericht zu gehen und damit das Kind noch mehr zu verstören als sie es durch die Trennung ohnehin getan haben, sollten doch beide das Umgangs- bzw. Sorgerecht entzogen bekommen, da es ihnen wohl mehr um die eigenen Egoismen geht als um das Kind.
Klar kann man da alles durch Gerichte regeln lassen - aber ob das wirklich notwendig und gut ist? ;-P

@Wenne

Eine gerichtliche Anhörung und Regelung durch Beschluss ist immer noch besser für das Kind als Entzug des Sorgerechtes...

Außerdem müssen die Kinder nichts davon mitkriegen, dass die Eltern sich vor Gericht in die Haare kriegen...

@Barmalej22

Das kommt darauf an wie alt die Kinder sind und ob ihnen die Eltern etwas vorspielen wollen oder können.
So dämlich wie manche Eltern vielleicht denken sind Kinder gar nicht. Sie fühlen sehr schnell dass da 'was im Busch ist' und fühlen sich dann von beiden Elternteilen verraten.
Sowas schafft wirklich sehr viel Vertrauen ;-P (Wer hier Ironie findet ist nicht ganz blind! ;-D)
Wie gesagt: Bei der Fragestellung und dem Kommentar kommen mir immer mehr Zweifel auf dass es euch mehr um das Kind geht als um eure eigenen Egoismen.
Das ist jetzt Kritik die du natürlich von dir weisen und ablehnen wirst, aber über die ihr zwei, du und deine Ex, einmal nachdenken solltet.
Deine Ex sollte sich einmal fragen, warum sie den Umgang verweigert. Wohl auch nur wegen der eigenen Egoismen ('Das ist MEIN Kind und der Vater hat kein Recht daran')
Aber auch du ('Ich will MEIN Kind sehen wann ich will und laut Beschluss darf. Wenn ich mal nicht kann, dann kann DAS Kind ja bei dir bleiben.')
Fällt dir was auf? Typische Aussagen von Eltern die sich um ein Kind streiten. Bei so einem Streit fällt aber nur selten das Wort 'UNSER'!
Es ist EUER Kind!

 Wenn man einen Beschluss hat ,kann man ihn nicht umsetzen ,wenn die Kindesmutter nicht mitspielt.Zwangsmassnahmen werden nicht viel bringen,kein Gerichtsvollzieher oder Polizist wird die Kinder von zuhause rauszerren damit du deinen Umgang durchsetzen kannst.Bei welchem Elternteil die Kinder leben ,der hat das sagen.

das wird wohl davon abhängen, was dein Anwalt beantragt. Ich würde die Einsetzung eines Umgangspflegers beantragen, der sich dann darum kümmert, dass Termine eingehalten und Übergaben friedlich und pünktlich vonstatten gehen.

http://www.anwaltdeskindes-muenchen.de/umgangspflegschaft

wenn sich die Ex quer stellt kannst du fasst garnichts dagegen tun,hab das gleiche Problem :-)