Bluttest bei Führerscheinantrag wegen vorherigen Verstoßes gegen das BtmG (NRW)?

3 Antworten

Vermutlich ordnet die Führerscheinstelle, bevor sie Dir eine Fahrerlaubnis erteilt, ein Ärztliches Gutachten an. Wurdest Du damals auf Drogen getestet von der Polizei? Oder haben die nur das Material gefunden?

Es wurde nur das Material gefunden...

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:D Alleine die Frage zeigt doch schon, dass du immer noch gut dabei bist. Mach den Lappen erst wenn du clean bist und dann ist es egal ob du einen Test machen musst oder nicht.

Nee, habe schon seit über 100 Tagen nichts mehr geraucht, würde nur gerne wieder :P

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@hunterclaus

Also ich bin der Meinung, dass man keinen Test abgeben muss. Würde aber trotzdem nichts auf's Spiel setzen.

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Hallo hunterclaus

Nee, habe schon seit über 100 Tagen nichts mehr geraucht, würde nur gerne wieder :

lass es bleiben!

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.