Bluttest bei Führerscheinantrag wegen vorherigen Verstoßes gegen das BtmG (NRW)?
Hallo,
ich wurde letztes Jahr mit 1,6g Marihuana auf dem Fahrrad von der Polizei erwischt.
Ich musste ein Drogenseminar besuchen und die Anzeige wurde fallen gelassen.
Nun bin ich an meinem Führerschein dran und frage mich, ob ich wohl einen Bluttest machen muss, wenn ich bei der Führerscheinstelle meinen Sehtest und alles einreiche, da ich ja schon mal wegen Drogen auffällig geworden bin?
Vielen Dank für Eure Antworten! :-)
3 Antworten
Vermutlich ordnet die Führerscheinstelle, bevor sie Dir eine Fahrerlaubnis erteilt, ein Ärztliches Gutachten an. Wurdest Du damals auf Drogen getestet von der Polizei? Oder haben die nur das Material gefunden?
:D Alleine die Frage zeigt doch schon, dass du immer noch gut dabei bist. Mach den Lappen erst wenn du clean bist und dann ist es egal ob du einen Test machen musst oder nicht.
Also ich bin der Meinung, dass man keinen Test abgeben muss. Würde aber trotzdem nichts auf's Spiel setzen.
Hallo hunterclaus
Nee, habe schon seit über 100 Tagen nichts mehr geraucht, würde nur gerne wieder :
lass es bleiben!
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert
schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...
es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.
Nee, habe schon seit über 100 Tagen nichts mehr geraucht, würde nur gerne wieder :P