Bloßstellen strafbar?

3 Antworten

Ja kann man du kommst allerdings meistens mit einer Geldbuße davon

Steht darüber auch etwas im StGb wenn ja wissen sie vielleicht denn Paragraphen?

@LukeLinde

Muss ich nach gucken aber bestimmt warte kurz

@MartinDeeks

Paragraph 186 StGB Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

@MartinDeeks

Danke sie haben sehr weiter geholfen👍

Dabei kommt es auf die Art und Weise an.