Blaulicht an Privatfahrzeug?

12 Antworten

Hallo fdsd46,

ich zitiere zunächst einmal §52 Absatz 3 der StVZO:

(3) 1 Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht - Rundumlicht - dürfen ausgerüstet sein:
1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Demnach sind optische und akustische Sondersignalanlagen also nur bei "offiziellen" Einsatzfahrzeugen, die auf Behörden zugelassen sind, genehmigungsfähig.

Sondersignalanlagen auf privaten Fahrzeugen werden nur in sehr, sehr seltenen Fällen von den Behörden genehmigt. Beispielsweise bei Ärzten, die aus ihrer Freizeit heraus Notarzteinsätze (z.B. auch Organisationsleiter Rettungsdienst oder Leitende Notärzte) fahren oder auch hohe Führungskräfte der Feuerwehren (bspw. Wehrführer großer FF, ehrenamtliche Stadt- und Kreisbrandmeister).

Als "normaler" Feuerwehrmann wirst Du keine Sondergenehmigung erhalten - und das ist auch gut so. Denn stell Dir mal vor, was dann auf den Straßen los wäre... bei einem Großeinsatz mit 300 bis 400 Kräften kämen dann zu den rund 50 bis 60 Einsatzfahrzeugen, die mit Blaulicht zur Einsatzstelle fahren auch noch 300 bis 400 Privat-Pkw, welche mit Blaulicht die Feuerwehrhäuser anfahren würden. Schon bei kleineren Einsätzen mit 50 Kräften und 7 oder 8 Einsatzfahrzeugen kämen dann noch 50 Privat-Pkw mit Blaulicht auf relativ kleinem Raum. Das wäre das reinste Chaos im Straßenverkehr!
Das käme einem Chaos gleich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt Vorschriften, in welcher Form ein Auto Licht abstrahlen darf und in welcher Form nicht. Du darfst z.B. nicht einfach floureszierende Folie auf dein Auto kleben, die dann im Dunkeln nachleuchtet... ist ne falsche Beleuchtungseinrichtung, bei der nur zählt, ob sie Licht abstrahlen kann. Deswegen muss, wenn du ein Fahrzeug von Feuerwehr oder Rettungsdienst gebraucht kaufst, das Blaulicht in irgendeiner Form so manipuliert werden, dass du damit während der Fahrt nicht einfach Licht ausstrahlen kannst- die einen kappen die Stromdrähte, die anderen ziehen Socken drüber.

Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst usw. haben so eine Sondergenehmigung im Fahrzeugschein stehen. Da steht dann auch nicht "LKW" oder "Lieferwagen" drin, sondern "Feuerwehrfahrzeug" oder "Krankenkraftwagen".

Sondergenehmigungen gibt es... ich habe aber mal ziemlich lange die Diskussion mitverfolgt, wo ein Notarzt, der beim autofreien Tag Sanitätsdienst gemacht hat, ein Blaulicht auf sein Motorrad montieren wollte. Nur für den einen Tag im Jahr. Damit er in den Massen ein eigenes Fahrzeug hat. Er ahtte keine Chance, das genehmigt zu bekommen.

Hi,

Gibt es für so etwas eineSondergenehmigung?

Man kann grundsätzlich für so ziemlich alles eine Sondergenehmigung erhalten, wenn man es sinnvoll und schlüssig begründen kann (und bestenfalls eine Rechtsgrundlage hierfür gibt).

Im Allgemeinen erhalten bei der Feuerwehr jedoch nur Führungskräfte überhaupt eine solche Genehmigung - und selbst das eher selten. Als "Normalsterblicher" geht die Chance prinzipiell gegen Null.

Nebenbei regelt die § 52 StVZO, welche Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen ausgerüstet werden dürfen.

LG

Siehe auch hier.

wenn du bei der Feuerwehr sein solltest (bezweifle ich!), dann wüßtest du, dass das nicht erlaubt ist .....

denn es wird in JEDER Blaulicht-Schulung erwähnt.

die Sondergenehmigung erhalten (zumindest hier in Bayern) die Führungskräfte ab KBM aufwärts.

und wenn noch nicht mal ein Kommandant die Sondergenehmigung erhält, wirst du diese erst recht nicht erhalten.

Solltest du auf die Idee kommen, trotzdem mit Blaulicht zu fahren:
https://www.bussgeldkatalog.org/news/unzulaessiges-blaulicht-autofahrer-rast-damit-ueber-die-a8-487130/

Ist verboten, an sämtlichen Verkauften Polizeiwagen, Krankenwage und Feuerwagen muss das nach kauf sofort abmontiert werden.

Sonst werden sie sofort aus dem verkehr gezogen. Warum sollte ein Profi am Besten nach vollziehen können.

Woher ich das weiß:Recherche

Abmontieren, nicht in jedem Fall. Handelt es sich um Oldtimer müssen sie während der Fahrt abgedeckt sein.

@martinreschke

Danke für den Hinweis was ich sah war eine Dokumentation über den verkauf dieser Fahrzeuge und die waren halt konsequent.

@MarSusMar

Mag sein. Aber hintenrum bekommst du die blauen mit. In meinem vergangenen Beruf hätte ich mehrere solche Abnahmen an Oldtimern zu tun. MZ 250 und Lada der Polizei. Oldtimer die nicht regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen. Du kannst das zwar abbauen lassen, im nächsten Augenblick ist das wieder dran. Wie mit den db Killern. Aber die Leute die so etwas haben, handeln ganz selbstbewusst. Eine goldwing Haare ich mal mit Blaulicht und Eintragung. Die fuhr als führungsfz bei deren massenausflügen.