Bis zu welcher Zeit kann Finanzamt die Spekulationssteuer einfordern?

5 Antworten

Ich verstehe nicht, dass man solch finanzintensive Vorgänge tätigt, ohne vorher einen Steuerberater zu fragen. Und am Ende stellt man eine Frage ins Netz und sucht sich dann die bestklingenste Antwort aus, oder wie? Das kann doch nur schief gehen.

Es ist nämlich nicht so, dass der Immobilienverkauf automatisch zu einer Steuer führt. Da die Immobilie leer stand, könnte sie auch selbst genutzt worden sein. Dann gäbe es keine 23er Einkünfte. Wenn nicht, stellt sich mir die Frage, ob in der Vergangenheit Vermietungseinkünfte erklärt wurden und ob die vergangenen Bescheide noch offen sind. Das wirkt sich auf die Höhe des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn aus und kann für böse Überraschungen sorgen oder auch Raum für Gestaltung geben.

NIE!

da es eine Spekulationssteuer nicht gibt .....

der Gewinn aus dem Hausverkauf unterliegt dem persönlichen Steuersatz .....

und das "Vergessen" in der Steuererklärung kann als leichtfertige Steuerverkürzung bzw. als Steuerhinterziehung gewertet werden ...


(bytheway: durch den Verkauf des Hauses ensteht Abgabepflicht für die Einkommensteuer)

Achso,

dann muss ich das quasi in meiner Steuererklärung für 2015 angeben?

Hi, wann hast du das Haus gekauft?

"Spekulationssteuer" wird nur fällig, wenn du die Haltefristen bei bspw. Wertpapieren oder Immobilien unterschreitest. Bei Letzteren liegt diese bei 10 Jahren.

So eine Steuer gibt es nicht.

Ob auf den Veräußerungsgewinn (§ 23 EStG) Einkommensteuern zu zahlen sind, kommt drauf an.

Festsetzungsverjährung tritt nach 4 Jahren ein.

Hallo,

habe das Haus nach 2Jahren und 3Monaten wieder verkauft. Habe auch nicht selbst darin gewohnt, sprich es stand in der Zeit leer.
Wurde leider damals falsch beraten, sonst hätte ich es nie mit Gewinn verkauft

Dann wird Einkommensteuer fällig (auf den Gewinnanteil). Die Kröte wirst du schlucken müssen. Gib die 2 - 300 eus beim Steuerberater aus. Ggfs. kannst du in diesem Zusammenhang noch Nebenkosten der Anschaffung, Kosten der Veräußereung (Notar, ....) ansetzen lassen.

Und es zu melden ist in jedem Fall sinnvoll. Da Grundstücksverkäufe eintragungspflichtig und -nötig sind (Grundbuch) und du das Geld sicher nicht bar erhalten hast (zumindest nicht alles ;) , bekommt das FA davon mit hoher Wahrscheinlichkeit früher oder später Wind.

@Infomercial

Ja ist alles "vorschriftsmäßig" gelaufen sprich über den Notar