Bin wegen cannabiskonsum verpetzt worden Habe bei der polizei meine aussage verweigert und da dies wahrscheinlich zu einer verhandlung führt Was soll ich sagen?

6 Antworten

Ich kenne es nur von meinem Sohn, der dabei auch allzugern mitmischt. Was soll die Polizei nach Konsum ausrichten, solange Du nicht Auto fährst und andere Menschen gefährdest? Nachweislicher Besitz und Verteilung ist allerdings strafbar. Hast Du Dir da nichts vorzuwerfen, gibt es keine Strafanzeige.

So lange der Mist nicht legalisiert ist, befindet man sich am Rande der Gesetzlickeit. Es bringt keine Steuern, ist vllt. weniger gefährlich als Alkohol, Tabak, Medis .... trotzdem wie alle suchteinsteigende Mittel nicht zu unterschätzen.

Auf jede Art von Anzeigen ist die Polizei dem nachzugehen verpflichtet.

Der Cannabiskonsum stellt nach deutschem Recht eine STRAFFREIE Selbstschädigung dar, und ist daher legal. Also kann man das durchaus zugeben. Nur dann in nächster Zeit kein Autofahren! Der Besitz hingegen ist Strafbar und wenn die Polizei nicht wegen Cannabisbesitz gegen dich ermittelt und du keins besitzt, hast du nichts zu befürchten.

Bin aber österreicher 😂

Hätt eher "die Hosen runtergelassen" und es gestanden (hast dir ja wohl einen angezündet) leugnen bringt meist eh nix und du wirst ja wohl noch rechtsmedizinisch untersucht werden, wie willst du das Gegenteil beweisen, außerdem wird man dich dann auch ziemlich schief angucken, wenn du die Untersuchung oder eben dabei eine Blut-/Urinabnahme zwecks Test verweigert, das erhärtet den Verdacht nur noch mehr...

Blutabnahme kann ich verweigern und im urin dürfte nichts mehr sein da ich seit ich bescheid weis den konsum gstopt habe

und was soll gestehen bringen?

reden ist silber, schweigen ist gold. als beschuldigter bei der polizei schweigen. ist einfach besser.

im besten fall belastest du dich durch eine aussage nicht selbst, im schlechtesten ist die aussage dann die einzige sch eiße, in der du hinterher steckst.

Da dich wer verpetzt hat, siehst du es schwarz auf weiß.

Sei gut und sei kein 31 er. Ich würd nur linken wenn mich einer linkt. 

Du kannst dich da wenn dus schlau machst ziemlich gut raus reden 

Wie wäre es mit der Wahrheit? 

Wäre schlecht da ich dann schon zum 2. mal in meiner bewährungzeit vor gericht stehe ich darf nt schuldig gesprochen werden.