Bin Skoliose Pat. kann ich Frührente beantragen?

1 Antwort

Hallo Sunny1964,

Sie schreiben:

Bin Skoliose Pat. kann ich Frührente beantragen?

Ich bekomme keine Erwerbsminderungsrente, da ich meine Rentenanwartschaften nicht vollständig erfüllt habe.Schwerbehinderten Ausweis von 50% liegt vor. Wenn ich jetzt meine Witwenrente ncht hätte,da hätte ich wohl gar nichts und wäre auf Hartz 4 angewiesen. Weiß eventuell in diesem Bereich jemand Rat? Wäre sehr dankbar.

Antwort:

https://de.wikipedia.org/wiki/Skoliose

https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt

Absolute Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist für Jede/Jeden die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!

Im Klartext:

Auf Ihrem Rentenkonto müßen mindestens 60 Beitragsmonate (5 Jahre), davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre) nachgewiesen werden!

Von dieser gesetzlichen Regelung gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, welche Sie in der DRV-Broschüre unter folgendem Link nachlesen können!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Sind diese versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, spielt es keine Rolle, ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist muß für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente an Hand der eigenen Krankenakte glasklar nachweisen, daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

Alternativ können Sie beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung im Alter und

bei Erwerbsminderung

einreichen, wenn Sie diverse Freibeträge beim Haushaltsgesamteinkommen nicht überschreiten! 

Die Erwerbsminderung muß auch in diesem Fall von der DRV bestätigt werden!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

Wenn Sie nur über sehr geringe finanzielle Mittel verfügen, haben Sie ggf. Anspruch auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht und könnten sich in diesem Zusammenhang ggf. einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehen!

http://www.gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/

Alternativ: "VDK-Mitgliedschaft mit Sozialrechtsschutz!"

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad