Bin ich für die schulden meiner Freundin Verantwortlich?

4 Antworten

Ganz klar NEIN 

aber gehen wir mal davon aus das ein Gerichtsvorzier kommt jetzt musst du beweisen das ein Gerät ( Fernseher Heimkino Anlage) dir gehört weil sonst könnte er es pfänden 

wen aber dein Freund (zeugen ) sagen das sind deine Sachen 

hast du nix zu befürchten nur vielleicht später etwas Stress 

 

Merken wo sie unterschieben hat Raten Zahlung ist auch ihre schulden

Noch mal 

Du haftest nicht für jemand anderen 

Was ist den wenn ich und meine Partnerin zusammen möbel kaufen wie können die das den dann pfänden? Gehört doch dann auch zur Hälfte mir? Oder

@Peter58hammer

Rechnung sollte besser auf Deinen Namern laufen

die Internet Seite ist interessant vom Focus

http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7719/gerichtsvollzieher_aid_136314.html

zitat:

Im Zweifel für den „Kuckuck“

Ein gewisses Augenmaß brauchen die Vollstreckungsbeamten aber auch in solchen Fällen. „Es ist recht naheliegend, dass z.B. ein Paar Perlenohrringe nicht dem verschuldeten Mann gehört; so etwas würde man dann auch ohne weiteren Nachweis zurücklassen“, so Heinze. Im Zweifel gilt jedoch die Maxime: Erst einmal pfänden und die Ansprüche des Gläubigers sichern. Etwaige Fehler lassen sich dann auch nachträglich noch korrigieren. Zwar ist die Pfändung von Dingen, die dem Schuldner nicht gehören zunächst einmal wirksam. Der wahre Eigentümer hat aber die Möglichkeit bei dem Gericht, in dessen Bezirk der Gerichtsvollzieher gepfändet hat, eine sogenannte Drittwiderspruchsklage zu erheben und sein Eigentum wieder zurückzuverlangen.

Nein, für die Schulden Deiner Freundin mußt Du nicht aufkommen, auch nicht, wenn ihr irgendwann mal heiraten solltet...

...genau, auch nich, nach der evtl. Scheidung...hohoho

Nein, das sind und bleiben ihre Schulden. Selbst wenn man verheiratet ist und einer von beiden macht Schulden, haftet der Ehepartner nicht dafür.

Was ist den z.B wenn ein Gerichtsvollzieher kommt und wir in der ehe gemeinsam Sachen gekauft haben wie sieht  es da aus ?

@Peter58hammer

Gemeinsam gekaufte Sachen, sprich, wenn beide im Kaufvertrag stehen, sind schwierig. Das ist pfändbar. Gleiches gilt für gemeinsame Konten. Voll pfändbar. Daher sollte man in so einer Situation auf so etwas verzichten und alles penibel getrennt handhaben. Bei größeren Anschaffungen auch darauf achten, dass der Kaufvertrag durch den nicht Betroffenen abgeschlossen wird / die Rechnung auf ihn läuft.

Nein..