Bin ich dazu verpflichtet darüber Auskunft zu geben?

19 Antworten

Ich habe auch die Dinge geschwärzt die sie nix angehen, gab keine probleme

Normalerweise kannst du alles schwärzen, was nichts mit dem Antrag zu tun hat. Ob es allerdings negative Folgen haben kann, kann ich dir nicht sagen. Evtl. darfst du nur Summen schwärzen. Jedenfalls was die Ausgaben betrifft. Bei den Geldeingängen bin ich mir nicht so sicher.

Es kommt darauf an, warum die Behörde die Auszüge sehen will. Wenn es wegen der Mietzahlungen ist, dann nur die Angaben zur Mietzahlung. Die kompletten Auszüge werden dann verlangt, wenn die angegebenen Einnahmen nicht zu den "normalen" Ausgaben für Lebenshaltung passen. z.B. ALG 1 monatlich 800 EUR, Miete 600 EUR, Stadtwerke 50 EUR, Telefon 50 EUR - dann blieben nur 100 EUR zum Leben. Wenn jetzt noch eine Kreditrate von 250 EUR dazukommt, dann passt es nicht mehr und anhand der Auszüge wird dann versucht zu erklären, wie die Ausgaben bezahlt werden bzw. wovon. Und dann dürfen keine Angaben geschwärzt werden!

Der Endbetrag muss zu sehen sein, alles andere (zB wieviel du im Supermarkt mit Karte gekauft hast oder wie teuer das Buch von Amazon war) darfst du schwärzen. Ich habs früher so gemacht: Erst kopiert, dann Edding, dann erneut kopiert.

Wofür genau du dein Geld ausgibst, geht niemanden etwas an. Wohl aber, wieviel Geld du hast.

Es geht auch nicht darum, was wohin raus geht, sondern ob etwas rein kommt.

@DerHans

Da steht dann ja "Summe Einnahmen", "Summe Ausgaben", "Kontostand". Das genügt

Wenn du öffentliche Gelder beantragst, ist die Behörde natürlich daran intersssiert und auch berechtigt, zu erfahren, ob du bedürftig bist. Dazu gehört nun einmal der Nachweis des Einkommens. Wenn du Passagen schwärzst, ist der Nachweis nicht mehr zu führen. Dann bekommst du eben nichts.