Bin ich bei Umzug polizeilich umgemeldet?

10 Antworten

"Polizeilich" muss in Deutschland nur jemand gemeldet sein, der eine "Bewährungsauflage" hat.

Die Ummeldung auf dem Einwohnermeldeamt ist vollkommen ausreichend. (Im Übrigen hat die Polizei Zugriff auf das Meldeamtsregister)

genauso ist es

Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt entspricht einer polizeilichen Meldung. Wer einen begründeten Anspruch hat (z.B. die Polizei), kann diese Daten einlesen.

Der Begriff "polizeilich gemeldet" stammt noch aus einer Zeit (damals war's), wo die Polizei noch für das Melderegister zuständig war. Diese Zuständigkeit ging dann an die Städte und Gemeinden über. Und oft hatten diese dann bei den örtlichen Polizeidienststellen ein Büro (will es mal so nennen). Deshalb meinten die Leute, sie gehen zur Polizei, um sich an-/ab-/umzumelden.

Manche begriffe halten sich eben sehr lange...

Wir leben nicht in einer Diktatur. Beim Umzug ist das Einwohnermeldeamt zuständig und nicht die Polizei. Die Polizei hat mit der Ummeldung gar nichts zu tun. Einzige Ausnahme ist, wenn Du auf Grund irgendwelcher Delikte polizeiliche Auflagen erfüllen musst.

Ja, das Einwohnermeldeamt reicht. Eine "polizeiliche" Ummeldung gibt es nicht.

Die gab es aber mal (im Kaiserreich), und der Begriff hat sich gehalten, auch wenn er nicht mehr zutrifft.