Bilder aufhängen verboten( Mietrecht)?

6 Antworten

Das Aufhängen von Bildern usw. gehört zum normalen Gebrauch der Mietsache und kann nicht untersagt werden. Diese Klausel im Mietvertrag ist daher m. E. unwirksam.

Natürlich kann das verboten werden.

Wenn z.Bsp. asbesthaltige Wände bzw. Wände mit asbesthaltiges Spachtelmassen vorhanden sind, kann der Eigentümer verlangen, dass kein Nägel oder Dübel verwendet werden, da dadurch Fasern frei werden!

Das wäre aber auch die einzige Voraussetzung, die dieses Verbot legitimiert.

Die Nutzung von Powerstrips etc. kann natürlich nicht verboten werden.

Das Aufhängen von Bildern in der Wohnung ist eine Vertragsgemäße Nutzung und kann nicht verboten werden. Natürlich solltest du Löcher bohren und dann Spreizdübel einführen und dann Haken oder Schrauben zur Befestigung.  mit Nägeln könntest du erheblichen Schaden anrichten.

Natürlich gibt es für kleinere Bilder entspr. Klebetechniken.

du kannst durchaus bilder aufhängen, am ende der mietzeit, musst du die löcher alle wieder zuspachteln. da ist so üblich.

Im Vertrag steht eben, dass dies untersagt ist..ist das denn überhaut dem Vermieters Recht das zu untersagen?

@Nataliechang

also man muss doch in seiner whg. auch spiegel, im bad schränke und in der küche ebenfalls viel mobiliar aufhängen, das kann ich mir jetzt gar nicht vorstellen, dass der vermieter das recht hätte, das zu untersagen. bist du in einem mieterschutzbund, dann erkundige dich dort, das ist sicher die beste anlaufstelle, ich schau noch mal im mietrecht nach ob ich da was finde.

@Nataliechang

Die freie Gestaltung der eigenen Wohnräume fällt unter das Recht zur
freien Entfaltung der Persönlichkeit. Solange die Veränderung nicht in
die Bausubstanz der Mietsache eingreift, ist erlaubt, was gefällt."
Quelle: 

@Nataliechang

Die Klausel ist unwirksam. Sie stellt eine unangemessene Benachteilgung des Mieters dar.

Das ist erlaubt solang du nichts beschädigst, wie zb Wandheizung