Bier in öffentlich zugänglichem Getränkeautomat zugelassen?

8 Antworten

du hast bestimmt kein JuSchuG aushängen in deinem Betrieb, denn da steht drin, dass man alkoholhaltige Getränke NICHT an Automaten bekommen darf, den da kann keier kontrollieren, wer sich das holt.

Hängt in deinem Bistro keine Kopie des JuSchG aus? Dann mal schleunigst aufhängen, bevor das Ordnungsamt vorbeikommt! Hier der entscheidende Passus aus JuSchG §9:

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

Nein. Auch für Automaten gilt: Abgabe von alkoholischen Getränken an Minder -- -

ABER DAS WEISST DU DOCH ALLES!

LIES GEFÄLLIGST DEN AUSHANG DEN DU IN DEINEM BISTRO HÄNGEN HAST!

Da Du die Getränke VOR dem Bistro, also unbeaufsichtigt, anbieten willst und keine Schutzvorrichtung (Legitimatonseinrichtung) hast, kannst Du nur alkoholfreie Getränke anbieten.

Nein, nur wenn das Bistro Jugendlichen nicht zugänglich ist oder eine ständige Aufsicht vorhanden ist bzw. der Automat über technische Sperren verfügt.