Bezugskalkulation wo Skonto?
Hey Leute!
Brauch mal eure Hilfe, habe die Lehre zur Bürokauffrau gemacht, diese damals mit Auszeichnung abgeschlossen, und jetzt einige Jahre später, wo Rechnungswesen im
Studium auftaucht, hab ich keinen blassen Schimmer mehr..
Bin jetzt wieder auf Kalkulationen gestoßen, es ging um einen Angebotsvergleich, und da hab ich begonnen zu rätseln, laut dem Schema das wir erhalten haben, wird zuerst der Skonto abgezogen, und ganz zum Schluss die Bezugskosten drauf gehaut(ich füg unten mal ein Bild an).
Ich hab von froher aber irgendwie den Satz "wenn der Verkäufer gleichzeitig der Lieferant ist, dürfen wir uns auf alles den Skonto abziehen" sprich der Skonto wird in diesem Fall erst nach den Bezugskosten berücksichtigt.
Lieg ich da richtig? Oder hab ich was falsches im Kopf?
Hoffe jemand kann mich aufklären!
Dankeschön

2 Antworten
Das Schema ist in Ordnung.
Bei einem Angebotsvergleich wirst du beachten müssen, was die Anbieter fordern. Es kann sein, dass du Skonto vom gesamten Rechnungspreis abziehen darfst (also einschließlich Bezugskosten) oder nur vom reinen Warenwert (also Rechnungspreis minus Bezugskosten). Das geht dann aber aus der jeweiligen Rechnung bzw. aus der Aufgabenstellung hervor.
Wenn du später den Zahlungsausgang buchen musst, musst du die Mehrwertsteuer noch berücksichtigen. Aber das ist ein anderes Problem. Dir geht es um den Angebotsvergleich.
Danke! Ok deine Erklärung bzw dein Wissen geht wohl tiefer, als ich es gelernt habe, bei uns gab es nur "Skonto in Anspruch nehmen, oder eben nicht"..
skonto ist kein rechtsanspuch ! den muß verkäufer gewähren .
wird optionell erst beim zahlungsvorgang aktiv . es sei der verkäufer schlägt einen %satz gleich ab, von der forderung .
lieferrabatt ist ein komischer begriff , im regelfall ist das mein individueller kundenrabatt .
in studentischer theorie mag es andres gelehrt werden .
auch in D nicht .weil versand ist ja sache des verkäufer . logig!
Ja, schon klar dass es keine Rechtsanforderung ist, das meinte ich auch garnicht!
Meine Frage war, ob sich dieses Schema "umdrehen kann", wenn der Verkäufer gleichzeitig der Lieferant ist, oder ob man die Bezugskosten immer erst als letzte Position der Kalkulation berücksichtigt..
Wir in der Schule, Uni, Lehre sind eben immer davon ausgegangen, dass der Verkäufer Skonto gewährt, und dieser in Anspruch genommen werden soll..
verkäufer ist immer lieferant ; auch wenn er DHL beauftragt .
erst wenn dat dingens [ theoretisch ] in meiner halle ist , stehen die bezugkosten fest. das ist meine kalkulation .
kaufe ich nun zu den bedingungen ,ziehe ich den gewährten skonto und habe die 3% als gewinn. damit kann ich dann falls nötig , den kurzfristigen dispo finanzieren .
damit gewährten wir früher - als es noch zins gab - unseren kunden 4% bei bankeinzug. obwohl oft erst nach 25 tagen abgebucht wurde.
Von DHL werden wir aber keine extra Rechnung bekommen, zumindest wir in Österreich nicht.
Egal, danke trotzdem