Bezieht sich "geräumt zu Übergeben" bei Hausverkauf auch auf runter gekommene Decken und Dachteile, wenn im Vertrag steht:im bekannten gebrauchsbeding. Zustand?

1 Antwort

Geräumt zu übergeben, bedeutet im üblichen Verständnis: Alle nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände müssen raus . Die Zimmerdecke gehört hier nicht dazu, ob am Stück oder in Einzelteilen. Vergleichbar mit der Differnzierung was fällt unter Wohngebäudeversicherung, was unter Hausrat. Mit dem runtergefallenen Bauschutt hat er wohl Recht, eine Beseitigung zu Lasten des Verkäufers müsste hier für mein Verständnis ausdrücklich verhandelt werden. 

Den Rest musst du in deinem "Reservierungsvertrag" nachlesen, was hier wie verbindlich formuliert wurde. Nur eine Zufahrt solltest du schon kaufen, sonst hast du ein Problem.