Bezahlung bei Bereitschaft in TvöD Sozial-und Erziehungsdienst S8

1 Antwort

Laut TVöD ist die Vergütung für Bereitschaft auf landesbezirklicher Ebene zu regeln. Wenn es keine Regelung gibt, gelten die alten Regelungen vor in-Kraft-treten des TVöD weiter. Eine konkrete Antwort auf deine Frage kann dir eigentlich nur deine Mitarbeitervertretung oder ver.di geben.