Themenspecial 02. April 2020
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Bezahlten Ferienwohnung?

2 Antworten

Diese Frage richtet sich zunächst danach, in welchem Land Du die Ferienwohnung gebucht hast. Falls es sich um eine Buchung in einem EU-Staat oder in Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich handelt, kannst Du hierzu kostenlos eine Beschwerde bei uns einreichen: https://www.evz.de/fragen-beschwerden.html

Innerhalb Deutschlands haben aktuell alle Bundesländer Verordnungen erlassen, welche u.a. die Vermietung von Unterkünften zu Urlaubszwecken verbieten. Hierunter fallen auch Ferienwohnungen. Diese Regelungen gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich lange, bis Anfang/Mitte April 2020. Wie die Situation darüber hinaus aussehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

zumindest für die zeit, in der du die region deiner fewo als tourist oder sogar als eigentümer nicht aufsuchen darfst, bekommst du dein volles geld vom vermittler, bzw. eigentümer zurück.

wenn diese einreiseverbote, wie sie z.zt. an der küste bestehen, aufgehoben werden, treten die vertraglich vereinbarten regeln mit stornierungs- und/oder rücktrittskosten wieder inkraft.