Bezahlt die Versicherung den Schaden meiner Schuhe?

10 Antworten

Keine, wenn die so einen lapidaren Einsatz nicht überleben, sollte der Verkäufer für diese Billigstware zuständig sein. So jedenfalls lese ich die Literatur.

meine Mutter meinte auch, ich soll zum Laden gehen, wenn die bei so etwas schon kaputt gehen!

Das nennt sich Eigenverschulden, Du musst doch nicht so teure Schuhe zum Fußball spielen anziehen. So etwas bezahlt die Versicherung nicht. Wie heißt es so schön aus Schaden wird man klug.

Ich nenne es mal "Unfall"
1. wenn man sich freiwilllig an einem unorganisiertem Fußballspiel beteiligt nimmt man gleichzeitig auch Gesundheits- und  Sachschäden die sich aus dem Spiel ergeben in kauf. Daher keine Deckung in diesem Fall

2. Wenn sich ein Unfall während der Schulzeit, zb. in einer Pause
ereignet, haftet die gesetzliche Unfallversicherung für Personenschäden, aber nicht für Sachschäden. In Deinem Fall liegt jedoch
kein Personenschaden vor.

Bei einem Wegeunfall werden durchaus auch Sachkosten, die sich unmittelbar aus dem Unfall ergeben erstattet.

Wenn z.B. die Kleidung vom Leib geschnitten werden muss, zahlt die BG auch solche Kosten. (selbst erlebt; auch eine neue Brille wurde bezahlt)

@DerHans

Hallo Hans....
ein guter Ansatz:

Das die GUV eine benötigte Sehhilfe erstattet ist ja noch zu erklären wenn es sich um einen Wegeunfall handelt, aber die Schuhe meiner Meinung nach, auf gar keinen Fall....
Wenn Das Spiel durch die Schule organiesiert war, oder zumindest der Ball vom Schulpersonal zu Spielzwecken ausgegeben wurde, dann könnte ich mir vorstellen das die Haftpflichtversicherung der Schule eintreten könnte, aber nicht auf einem selbstorganisiertem Spiel, das nur zufällig auf dem Schulhof stattfand.

@verreisterNutzer

Dass es hier in diesem Fall nichts gibt, habe ich ja in meiner eigenen Antwort begründet.

Aber ich habe selbst nach einem Verkehrsunfall von der Verw.BG einen neuen Anzug und eine neue Brille bekommen. Das war allerdings schon 1980. 

Als wenn jeder Mensch nur eine Versicherung hat. Welche meinst Du denn? Privathaftpflichtversicherung? Verdienstausfallversicherung? Wohngebäudeversicherung? Bauherrenhaftpflichtversicherung? Berufsunfähigkeitsversicherung? Unfallversicherung?...

Da musst Du schon in die jeweiligen Versicherungsbedingungen sehen, um herauszufinden, welche Risiken wo abgedeckt sind.

In diesem Fall brauchst Du es aber wohl nicht: Da zahlt keine.  

Mit solchen Vorfällen muss man beim Sport rechnen. Nur wenn der andere dich vorsätzlich UND regelwidrig angegriffen hat, hast du eine Chance, ihn haftbar zu machen. Nicht jeder Angriff beim Fußball ist regelwidrig.

Nur dann, wenn er haftbar ist, zahlt seine Haftpflichtversicherung