Bezahlt die Teilkasko oder Vollkasko für Sturmschäden die durch fahrlässiges an-die-Straße-stellen leerer Mülltonnen erfolgen?
In diesem Beispielszenario würde die Mülltonne meines Nachbarn voll auf mein auf dem Privatgrundstück im Carport stehendes Auto draufknallen
Ich hätte keinen Beweis wer exakt die Mülltonne dorthin gestellt hätte
9 Antworten
Normalerweise zahlt das die Auto-Versicherung (wenn Kasko + wirklioch Sturm), außer die Mülltonne wurde wirklich äußert provokant vor das Auto gestellt, dann könnte sich die Versicherung da auch an den "Verursacher" wenden.
Allerdings muss die Mülltonne schon sehr heftig gegen so ein Auto stoßen, damit dort ein nennenswerter Schaden zurückbleibt.
Normalerweise bezahlt das der Verursacher, also der dem die Mülltonne gehört, nur wenn der nicht zu ermittln wäre, würde die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen sofern mindestens Windstärke 8 bft zum Schaden geführt hätte.
In dem Fall muss der Nachbar den Schaden zahlen.
Seine Mülltonne sollte ja da sein.
Nein, es reicht schon, wenn er die Mülltonne bei Sturm nicht unmittelbar wieder zurück gestellt hat. Damit hat er den Schaden fahrlässig verursacht.
Das ist dasselbe. Er muss dafür verantwortlich sein, dass die Tonne dort stand.
Da es sich um die Mülltonne des nachbarn handelt wird das angenommen werden.
Ansonsten eben die Vollkasko des Fragestellers. Wie bei jedem anderen Schaden durch Dritte, die nciht ermittelt werden können. Sturm mal außen vor. Das könnte ja auch noch sein
Annahmen sind wertlos.
Na, du scheinst dich ja auszukennen
Si.
Der besitzer der Mülltonne ist in dem Fall schadensersatzpflichtig.
Warum?
Weil es das Gesetz so vorsieht!
Echt? Welches?
Bei mir steht das was von vorsätzlich oder fahrlässig.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
Dann lies auch mal den 2. Absatz
Und jetzt rate mal was das war.....hach.....
Du meinst die Gefährdungshaftung für Mülltonnenbesitz? In welchem Gesetz finde ich die denn?
Was was war?
Die ergibt sich schon allein daraus, das von jedem Gegenstand eine Eigengefahr ausgeht. Verwirklicht sich diese gegenber einem Dritten, dann ist der Eigentümer Schadensersatzpflichtig.
Das ist nun ziemlicher Unsinn. Wenn mein Baum auf das Nachbarhaus kippt, zahle ich auch nicht, wenn ich nicht fahrlässig gehandelt habe.
Wenn mein Baum auf das Nachbarhaus kippt, zahle ich auch nicht, wenn ich nicht fahrlässig gehandelt habe.
Selbstverständlich bist Du in dem Fall schadensersatzpflichtig. Dein Baum, Dein Risiko.
Nur die wirksame Absprerung des Gefahrenbereich würde Dich aus der Schadensersatzpflicht entbinden. Bedeutet, Du wärst dem gegenüber der sich GEWALTSAM Zutritt verschaftt hätte und dann durch Deinen umstürzenden Baum zu schaden käme, nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Da die Gefahrenbereich von Bäumen aber oft auch weiter reicht als das eigene Grundstück, lässt sich dieses Risiko nicht wirksam ausschließen.
Da hilft nur eine private Haftpflichtversicherung (enthält Grundeigentümer Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke bis min. 5.000 m², sowie für Selbstbewohnte Einfamilienhäuser mit oder ohne Einliegerwohnung)
bzw. eine separat Grundeigentümer- HAftpflichtversicherung
Selbstverständlich bist Du in dem Fall schadensersatzpflichtig. Dein Baum, Dein Risiko.
Das ist immer noch falsch.
Aus Deinem Link:
Wenn der Schaden durch einen versicherten Sturm verursacht wurde, leistet in aller Regel die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn (alle Kosten: Reparatur, Abtransport etc.). Diese nimmt dann je nach Fallkonstellation den Schadenverursacher in Regress.
Also hast du schon mal verstanden, dass der Eigentümer des Baumes im Gegensatz zu deiner falschen Behauptung nicht immer zahlt. Wann, das kannst du dann hier nachlesen
https://www.ovb-online.de/weltspiegel/wirtschaft/wenn-baum-nachbarn-haus-beschaedigt-9448519.html
Die ergibt sich schon allein daraus, das von jedem Gegenstand eine Eigengefahr ausgeht. Verwirklicht sich diese gegenber einem Dritten, dann ist der Eigentümer Schadensersatzpflichtig.
Das ist - mit Verlaub - nun haarsträubender Unsinn. § 823 BGB geht hier von Vorsatz oder (grober) Fahrlässigkeit aus. Beides wären Tatumstände, die durch den Anspruchsteller zu belegen wären. Das Nichtsichern von evtl. herumfliegenden Gegenständen in Anbetracht eines angekündigten Sturms kann (!) u.U. eine fahrlässige Handlung darstellen, aber das ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Selbstverständlich bist Du in dem Fall schadensersatzpflichtig.
Nein.
Dein Baum, Dein Risiko.
Nein. Das ist allgemeines Lebensrisiko, welches der Eigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht insofern zu verringern verpflichtet ist, als er den Baumbestand regelmäßig zu kontrollieren und bei Anzeichen für evtl. Schwachstellen zu sichern hat. Damit aber genügt er seiner Sicherungspflicht vollumfänglich. Kommt dennoch ein Dritter zu Schaden (Nachbar), hat dieser sich an *seine* VGV zu wenden, damit er seinen Schaden ersetzt bekommt. Hat er keine, bleibt er auf seinem Schaden sitzen.
die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn
Ebent. Eigenversicherung vor Fremdversicherung.
Diese nimmt dann je nach Fallkonstellation den Schadenverursacher in Regress.
Ja - aber eben nur, wenn dem Eigentümer ein Versäumnis nachzuweisen ist. Hat der seine Pflichten erfüllt, passiert hier gar nichts weiter.
Die Haftung des Grundstückseigentümers ist KEINE Gefährdungshaftung, sondern eine Haftung aus vermutetem Verschulden. Kein Verschulden ---> Keine Haftung.
Ja - aber eben nur, wenn dem Eigentümer ein Versäumnis nachzuweisen ist.
Nicht ganz. Die Beweislast ist hier umgekehrt. Nicht der Geschädigte muss nachweisen, dass der Eigentümer den Schaden verursacht hat damit dieser haftet. Sondern der Eigentümer muss nachweisen, dass ihn KEIN Verschulden trifft, damit er NICHT haftet. Aber es bleibt natürlich dabei: Wenn den Eigentümer kein Verschulden trifft, dann haftet er natürlich auch nicht. Es gibt hier keine Gefährdungshaftung.
Kein Verschulden ---> Keine Haftung.
Das zu begreifen scheint manchmal schwer zu sein.
Die Beweislast ist hier umgekehrt.
Dat stimmt. Sorry, war in meiner Antwort missverständlich formuliert - natürlich muss der Eigentümer nachweisen, dass er seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat.
Steht das so im Mülltonnengefährdungshaftungsgesetz?
Schau mal, was die dazu sagen:
https://presse.adac.de/regionalclubs/nordrhein-westfalen/sturmschaeden-am-fahrzeug.html
hier geht es aber nicht um einen Sturmschaden, auch wenn der letztendlich zum Schaden geführt hätte.... Trotzdem liegt hier die Verursachung des Mülltonnenbesitzers vor, da von jedem Gegenstand eine Eigengefahr ausgeht, die sich in diesem Fall verwirklicht hat.
Die Teilkasko wäre nur zuständig wenn kein Beistzer zu ermitteln wäre und zum Schadenszeitpunkt mindestens Winstärke 8 bft vorgelegen hätten.
Die Teilkasko wäre nur zuständig wenn kein Beistzer zu ermitteln wäre und zum Schadenszeitpunkt mindestens Winstärke 8 bft vorgelegen hätten.
Die TK ist IMMER zuständig wenn Windstärke 8+ und der VN die Regulierung wünscht. Vollkommen egal ob es einen Verursacher gibt oder nicht. Die TK ist auch die bessere Wahl, denn da geht die Regulierung deutlich schneller als wenn man vom Nachbarn Schadenersatz verlangen (evtl. sogar einklagen) muss.
Klar, wenn die Tonne kaskoversichert ist^^
Nur wenn er die Mülltonne nachweislich dorthin gestellt hat.