Bewerbung: Rechtsanwalt - Frage

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Vielleicht solltest du lieber mit deinem Interesse an Jura an sich argumentieren. Du kannst natürlich erwähnen, dass du es wichtig findest, dass auch mittellose Menschen zu ihrem Recht kommen, jedoch glaube ich nicht, dass das der Hauptgesichtspunkt für die Einschlagung eines Jurastudiums ist. Denn dann könnte man auch Sozialarbeiter o.ä. werden bzw. etwas in diese Richtung studieren und diesen Leuten um einiges mehr helfen.

Hast du (bzw. haben deine Eltern) vielleicht einen Rechtsanwalt im Bekanntenkreis? Oder jemanden, der in einer Kanzlei arbeitet? Ich habe 3,5 Jahre bei verschiedenen Rechtsanwälten gearbeitet - Schülerpraktikanten wurden eigentlich meist nur über Connections genommen oder - so gemein es klingt - wenn gerade sehr viel Kopierarbeit anstand. Auf jeden Fall kommt es gut für die Bewerbung, wenn du dich auch vor einer Menge Arbeit nicht scheust, die manchmal auch nicht direkt mit dem Beruf zu tun hat. Also dass du fleißig bist. Dafür sind dir die Anwälte dann auch dankbar und deine Chancen sind viel besser, dass dich mal einer mit zum Gerichtstermin nimmt oder so ;)

Vielleicht könntest du ja etwas schreiben in der Richtung: "Ich interessiere mich sehr für das Thema Recht und Gerechtigkeit und würde mich sehr über einen Einblick in den Berufsalltag eines Rechtsanwalts freuen.", eventuell noch mit dem Zusatz, um eine Entscheidung für ein Jurastudium besser treffen zu können.

Hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen ;)

du kannst dein interesse an einem job oder praktikum im juristischen umfeld einfach damit begründen, dass ein ausgeprägtes gerechtigkeitsgefühl besitzt und es durch die praxis in diesem berufsfeld weiter ausprägen und intensivieren möchtest. es paßt auch dazu, wenn du ein jura-studium als fernes berufsziel in den raum stellst.

Nur mal als Info: Ein Schulpraktikum als Rechtsanwalt ist nicht möglich! Wenn wäre das ein Praktikum als Rechtsanwalts- (und Notar-)fachangestellter.

Grund: Schulpraktika sind nur in Ausbildungsberufen möglich, Rechtsanwalt ist aber keiner, sondern ein Studiengang. Ja, es gibt auch Praktika als Rechtsanwalt, aber die sind dann begleitend zum oder vorbereitend zum Jura Studium. Als Schulpraktikum geht es definitiv nicht.

Sie möchte ein Praktikum bei einem Rechtsanwalt machen. Ich war auf einem Gymnasium und bei uns hat fast niemand ein Praktikum in einem Ausbildungsberuf gemacht, weil es niemanden ernsthaft interessiert hat. Ich z. B. hatte mein Praktikum bei einer Abgeordneten im Deutschen Bundestag - auch kein Ausbildungsberuf ;) Schulpraktika müssen ja nicht zwingend auf eine Ausbildung vorbereiten, warum denn nicht auch auf ein Studium?

@karo13

Gut, mag wieder bezogen auf das Schulrecht abgestimmt sein und dies ist ja bekanntlich Landesrecht, aber in NRW ist es definitiv so. Warum ist da nebensächlich. Nicht-Ausbildungsberufe waren bei uns unzulässig (und sind es nach meiner Kenntnis immer noch).

Sie möchte ein Praktikum bei einem Rechtsanwalt machen.

Steht da so nicht! Sie will sich zwar bei einem Rechtsanwalt bewerben, die Begründung zielt aber rein auf den Beruf Rechtsanwalt ab, denn als RAe Fachangestellte hast Du mit dem Recht an sich nicht viel zu tun. Faktisch ist das ein Fachbezogener Sekretärinnen Beruf, nicht viel mehr.

@Scaver

Naja auch das stimmt so nicht. Ich bin Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, durch die Kenntnisse aus der Ausbildung musste ich für den rechtlichen Teil meines Studiums bisher nicht sehr viel machen. Die Fachangestellten arbeiten extrem viel selbstständig und sind auch sehr fit in Kosten- und Prozessrecht. In meinem Job habe ich Inkassosachen komplett allein bearbeitet und z. B. auch Mieterhöhungsklagen geschrieben, die der Anwalt dann nur noch unterschrieben hat. Es ist deutlich mehr als ein Sekretariatsjob.

Was richtig sein mag, ist dass die Regelungen zum Praktikum vom Bundesland abhängen.

Du solltest von deinen Erfahrungen und Interessen, aber auch von deinen Plänen schreiben.

Hattest du schon mit einem Rechtsanwalt zu tun? Hat dich das beeindruckt? Bringst du die notwendigen schulischen Leistungen mit um das Abitur machen zu können?