Bewerbung bei der Polizei eventuell in Gefahr?

5 Antworten

Man darf nicht gerichtlich vorbestraft sein. Niemand mit einer normalen VerkehrsOwi ist das ....

Gruß S.

Soweit ich weiß gibt eine Übertretung die in Ordnungsbußenverfahren (ohne Gerichtsverfahren) abgewickelt wird, keinen Eintrag ins Strafregister.

Für alle Sicherheit kannst Du einen Strafregisterauszug ausstellen lassen.

Was verstehst du unter Gerichtsverfahren? Ich hatte nämlich meinen Anwalt damit beauftragt, den Fall zu überprüfen. 

@Fenerli123

Gerichtsverfahren heisst, dass Du die Busse nicht bezahlt hast und vor dem Richter erscheinen musstest und verurteilt wurdest.

(Eigentlich sollte ein künftiger Polizist das wissen . . . .)

Es ist eine Ordnungwidrigkeit, keine Straftat. Daher musst du nichts befürchten. 

Da es keine großen Vergehen sind sollte dies nicht in dein Führungszeugnis aufgenommen werden. Bist dann sozusagen straffrei

Ne, ich glaube nicht, dass du etwas zu befürchten hast. Das ist, wie du ja gesagt hast nur eine Ordnungswidrigkeit.