Bewerbung bei der Polizei (bw) - wird die Krankenakte eingezogen?

6 Antworten

Generell wird die Krankenakte nicht mit einbezogen in die Eignung ob Du Politist werden können wirst.

Nur bekommen sie raus, wenn Du unter was auch immer leidest. Selbst wenn Du sie belügen solltest.

Nennen tun sie es sicher nicht Anamnese, denn das sollte immer ein Arzt machen.

Die polizeiärztliche Untersuchung wird ja auch durch einen Arzt durchgeführt, genauso wie der vorherige Anamnese-Bogen des Bewerbers durch den Hausarzt ausgefüllt wird.

Also ja es ist eine Anamnese und ja es sind auch tatsächlich Ärzte involviert.

die bekommen, wenn dann erst später was raus

Du musst (bzw. freiwillig) eine Erklärung über Vorerkrankungen, Verletzungen und ärztliche Behandlungen ausfüllen und bei der Bewerbung mit einreichen. Solltest du wissentlich falsche Angaben machen und zurückliegende Erkrankungen verschweigen dann ist das arglistige Täuschung und kann nach einer Einstellung zur Rücknahme der Ernennung führen.

Des weiteren wird eine gründliche Polizeiärtztliche Untersuchung durchgeführt, solltest du es soweit schaffen.

Nein - das wird im persönlichen Anamnese-Gespräch mit dem Polizeiarzt bzw. über einen auszufüllenden Anamnese-Bogen geklärt. Wenn da dann eine entsprechende Krankheit angesprochen/beschrieben wird, dann werden möglicherweise weitere Atteste und Unterlagen bzw. Untersuchungen gefordert.

Ehrlich sein solltest du trotzdem. Wenn du wissentlich Krankheiten verschweigst kann das später zur Rücknahme der Ernennung führen - heißt dann: Job los und keine Pensionsansprüche, etc.

Nein, es wird nur dein polizeilisches Führungszeugnis angefragt und du wirst dich einem Arztcheck unterziehen müssen. Das aber erst nachdem du alle anderen Anforderungen überstanden / gemeistert hast.

Die Krankenakte wird weder eingesehen, noch eingezogen.

Du musst aber eine Medizinische Selbstauskunft machen und Fragebögen ausfüllen. Auch dein Arzt muss einen sog. Hausarztbogen ausfüllen. Hierfür - und nur HIERFÜR, für nichts anderes - musst du ihn von seiner Schweigepflicht entbinden.

Der Hausarzt muss ALLE Erkrankungen der letzen 2-5 Jahre (das ist bundeslandabhängig) und die wichtigsten gesundheitlichen Daten aus der gesamten ihm bekannten Anamnese angeben.

Außerdem gibt es einen Zahnarztbogen und ggf. Augenarztbogen. In machen BL sogar einen gynäkologischen, der ist aber - weil es kein Gegenstück vom Urologen gibt - am Aussterben.

Aufgrund dieser Unterlagen wird eine medizinische Vorauswahl durchgeführt und ggf. werden auch Atteste, Befunde und/oder Gutachten angefordert.

Das alles läuft irgendwann bei der PÄU zusammen und der Polizeiarzt hat dann mit all den Unterlagen und seinen aktuellen Untersuchungergebnissen das letzte Wort.

Irgendwas zu verheimlichen ist keine gute Idee.

Gruß S.