Betrug im Onlinehandel durch Identitätsdiebstahl

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Geprellte User haften nur dann für die unter Missbrauch ihres Accounts ausgeführten Bestellungen oder anderweitigen Geschäfte, wenn ein rechtswirksamer Vertrag in ihrem Namen geschlossen wurde. Das jedoch fehlt beim Konto-Missbrauch in aller Regel. Handeln dritte Personen im Geschäftsverkehr widerrechtlich für den Nutzer, muss dieser nur in Ausnahmefällen für die unter seinem (Account-)Namen abgegebenen Erklärungen einstehen. Das ist dann der Fall, wenn das Opfer von der Aktion des Handelnden Kenntnis hat und es duldet. Auch wenn er den Vorfall wegen wiederholten Missbrauchs seines Kontos leicht hätte erkennen und verhindern können, muss er für den Missbrauch einstehen. Für ahnungslose Opfer, für die das illegale Vorgehen unerkennbar bleibt, trifft aber weder das eine noch das andere zu.

Der Konto-Inhaber muss auch keinen Beweis darüber erbringen, dass andere seinen Account missbräuchlich verwendet haben. Im Falle eines Rechtsstreits muss erst einmal der Kläger nachweisen, dass ein rechtswirksamer Vertrag mit dem (tatsächlichen) Inhaber des Nutzer-Kontos erfolgt ist.

Super Antwort. Vielen Dank. Ich werde also dem Versandhändler entsprechend auf seine Rechnungen antworten und ggf. (falls Mahnungen eintreffen) einen Rechtsanwalt einschalten. Gibt es zum Theme eventuell schon ein Gerichtsurteil?

Gute antwort

Ich hatte das selbe Problem vor 3 Jahren mit Amazon. Du musst Anzeige erstatten, Diese an den Versandhändler senden,bzw. mitteilen. Der muss ebenfalls Anzeige erstatten. Dann haftest Du nicht

Fakt ist : Das Versandhaus will das Geld haben.Ich rate dir,einen Anwalt einzuschalten. Nur so bist du auf der sicheren Seite