Betriebssanitäter - Ausbildungsberuf?

6 Antworten

In aller Kürze:
  • Betriebssanitäter beschreibt keine Ausbildung sondern eine in manchen Betrieben durch den Arbeitsschutz geforderte Funktion mit einer bestimmten Qualifikation. Es handelt sich also nicht um einen Ausbildungsberuf.
  • Ob ein Rettungssanitäter/ Notfallsanitäter direkt als Betriebssanitäter tätig werden kann ist nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich kann ein Einsatzfähigkeit eines Notfallsanitäters als Betriebssanitäter aber angenommen werden.

Etwas länger und detaillierter:

Ausbildungsberuf ja oder nein ?

Grundsätzlich gibt es nur eine "Berufsausbildung" im Rettungsdienst, den Notfallsanitäter. Die weiteren Qualifikationsstufen im Rettungsdienst wie Rettungshelfer und Rettungssanitäter entsprechen grundsätzlich nicht den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes. Der Rettungshelfer und Rettungssanitäter ist aber durchaus in manchen Bundesländern per Landesgesetz oder Landesverordnung reguliert und mit einer staatlichen Prüfung versehen.

Anders als im Bereich Rettungsdienst ist der Betriebssanitäter nicht grundsätzlich als "Haupttätigkeit" angelegt. Durch Regelungen des Arbeitsschutzes werden in machen Betrieben besondere Anforderungen an den Schutz der Mitarbeiter gestellt. So werden in Betrieben mit

  • mehr als 1500 anwesenden Versicherten
  • mehr als 250 anwesenden Versicherten,
  • wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert,
  • mehr als 100 anwesende Versicherte auf Baustellen. 

ein Betriebssanitäter gefordert. (DGUV 1 §27)

Diese Betriebssanitäter müssen eine Ausbildung gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaften abgeschlossen haben.

Also unterscheidet sich sowohl die Grundlage der Tätigkeit. "Rettungsdienst:" Notfallrettung & Krankentransport als staatliche Aufgabe der allgemeinen Gesundheitsführsorge. Betriebssanitäter: Besonderer Betrieblicher Gesundheitsschutz

Als auch die "Ausbildungsgrundlagen". Im Rettungsdienst gibt es einen Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz (Notfallsanitäter) und in den Landesrettungsdienstgesetzen festgelegt Qualifikationen mit teils landesrechtlichen "Ausbildungswegen", welche jedoch nicht BBiG entsprechen.(Rettungshelfer/Rettungssanitäter). Die Qualifikation Betriebssanitäter ist durch die Berufsgenossenschaften reglementiert.

Notfallsanitäter oder RS als Betriebssanitäter ?

Wenn eine Gleichwertigkeit der Ausbildung gegeben ist, ist auch der Einsatz direkt möglich. Die Betriebssanitäterausbildung gliedert sich in einen

Grund- und einen Aufbaulehrgang. 


Als Grundausbildung gilt auch eine mindestens gleichwertige Ausbildung oder eine die Sanitätsaufgaben einschließende Berufsausbildung. (DGUV 1 §27 Abs. 4)

Bei der Gleichwertigkeit des Aufbaulehrgangs hilft ein Blick ins Curriculum/ die Ausbildungsinhalte. (BGI / GUV-I 509 http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-509.pdf       ab Seite 101   oder auch  Anhang zur BGG/GUV-G 949)

•Die Aufgaben des Betriebssanitäters nach Unfallverhütungsvorschrift•Gesetzliche Unfallversicherung•Rechtsgrundlagen der betrieblichen Ersten Hilfe•Situationsangepasste Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen•Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen•Hygiene im Betrieb•Umgang mit Geräten und Material im betrieblichen Sanitätsdienst•Praxistraining Lebensrettende Maßnahmen•Praxistraining Fallbeispiele


Der Betriebssanitäter ist eine Tätigkeit und kein Ausbildungsberuf. Als Rettungssanitäter benötigtst Du eine Zusatzausbildung von 32 Unterrichtseinheiten + Prüfung, den Betriebssanitäteraufbaulehrgang, bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle wie der Sanitätsschule Tembaak.

Es ist ein eigenständiger Beruf. Und soweit ich weiß kann man als Rettungssanitäter nicht als Betriebssanitäter arbeiten, da die Ausbildungsinhalte in sehr verschiedene Richtungen gehen

Sorry, war Quatsch :D hab nochmal nachgeschaut: nach der Ausbildung zum Rettungssani brauchst du bloß einen Aufbaulehrgang um Betriebssanitäter zu werden

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Wenn du ausgebildeter Rettungssanitäter bist, kannst du auch Betreibssanni werden. Da kommen dann höchsten noch Betriebsspezielle Eigenarten auf dich zu. Ob es eine ebentätigkeit oder eine hautbeschäftig ist, liegt immer am Betrieb.