Betriebskostenabrechnung: 260 € Aufzugskosten für 45m2 Wohnung in Mehrfamilienhaus gerechtfertigt?

8 Antworten

als Mieter hast Du das Recht, Dir Quittungen und Rechnungen vom Vermieter zeigen zu lassen und nachrechnen.---

Die Aufstellung sollte darüber Auskunft geben. Wenn es keine detaillierte Aufstellung gibt dann kannst sie nachfordern.

Das zahlen wir auch, allerdings haben wir eine Wohnung mit 105 qm und sind ein 14-Parteien-Haus.

Und womit werden diese Kosten "gerechtfertigt" ? Strom / Wartung ??

Welche Rechnungen liegen dafür vor?

dein Vermieter muss dir Einsicht in die Nebenkosten/ Betriebskostenabrechnung gewähren. Nur so kannst du prüfen, ob die Kosten gerechtfertigt sind. 260€ nur reine Aufzugskosten scheinen etwas zu hoch zu sein, aber die Frage steht im Raum ob ihr einen neuen Wartungsdienst habt, ob viele Reparaturen entstanden sind. Also zum Vermieter und Klarheit schaffen.

ob viele Reparaturen entstanden sind

Reparaturen dürfen nicht abgewälzt werden, dafür ist allein der Vermieter zuständig. Nur Wartungs- und Stromkosten dürfen umgelegt werden.

Bei Vollwartungsverträgen müssen sie prozentual von den Gesamtkosten rausgerechnet werden.

@albatros

siehst du, wir spekulieren, weder du noch ich wissen, wie der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter inhaltlich gestaltet ist, also worüber sprechen wir? Über ungelegte Eier.

@verreisterNutzer

Das Ei ist gelegt. Instandsetzungskosten zahlt IMMER der Vermieter. Da mag im MV stehen was will.