Betriebskosten Guthaben mit Jobcenter berechnen?

4 Antworten

Ja, wird voll auf den Bedarf für Unterkunft und Heizung angerechnet, aber nicht nur auf 2 Monate, sondern im Regelfall mit max. 10 % vom maßgebenden Regelbedarf für den Lebensunterhalt, bis das Guthaben aus der BK - Abrechnung verrechnet ist.

Im Gegenzug hätte das Jobcenter auch eine BK - Nachzahlung übernehmen müssen.

Eine Ausnahme würde es dann geben, wenn das Jobcenter die Warmmiete bei der Berechnung eures Bedarfs gar nicht mehr voll berücksichtigen würde, weil die Kosten nicht angemessen sind und Du selber einen Teil der Warmmiete aus dem Regelbedarf bzw.eigenem Einkommen für den Zeitraum der Abrechnung zugezahlt hast.

Dann könnte vom Guthaben erst einmal die eigene Zuzahlung in Abzug gebracht werden.

Okay gut erklärt! Vielen Dank für die ausführliche Antwort

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Das Guthaben kommt auch daher, dass das JobCenter Euch unterstützt hat, weil ihr für die Kosten zum Lebensunterhalt und den Miet-/Nebenkosten nicht alleine bestreiten könnt.

Ergo ist das Guthaben eines, welches dem JobCenter gehört.

Die Nebenkosten sind eine Abschlagszahlung. Die Verrechnung erfolgt nachträglich.

Hätte das JobCenter von vornherein ca. 50€ mtl. weniger an Dich gezahlt, gäbe es kein Guthaben.

Das Geld ist doch in Form der 500 Euro da, musst du dir halt einteilen.

Weniger hast du also nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, du musst dem JC deine Nebenkostenabrechbung und den Nachweis über den Zufluss des Guthabens übermitteln.

Durch das Guthaben bist du dann weniger bis gar nicht hilfebedürftig.

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