Betriebskosten Guthaben mit Jobcenter berechnen?
Ich arbeite Vollzeit und bekomme trotzdem einen Teil für mich und meinen Sohn an Unterstützung vom Jobcenter (300€ Mtl.).
Ich bezahle für meine Unterkunft inkl Heizkosten & Nebenkosten knapp 900€ Mtl. Somit bezahle ich den großen Teil selbst.
Meine Frage ist, ob die 500€, die ich als Guthaben für die Betriebs- & Heizkosten erhalten habe, komplett mit dem Jobcenter verrechnen muss, sodass ich dann fast zwei Monate kein Geld vom Jobcenter erhalten werde ?
4 Antworten

Ja, wird voll auf den Bedarf für Unterkunft und Heizung angerechnet, aber nicht nur auf 2 Monate, sondern im Regelfall mit max. 10 % vom maßgebenden Regelbedarf für den Lebensunterhalt, bis das Guthaben aus der BK - Abrechnung verrechnet ist.
Im Gegenzug hätte das Jobcenter auch eine BK - Nachzahlung übernehmen müssen.
Eine Ausnahme würde es dann geben, wenn das Jobcenter die Warmmiete bei der Berechnung eures Bedarfs gar nicht mehr voll berücksichtigen würde, weil die Kosten nicht angemessen sind und Du selber einen Teil der Warmmiete aus dem Regelbedarf bzw.eigenem Einkommen für den Zeitraum der Abrechnung zugezahlt hast.
Dann könnte vom Guthaben erst einmal die eigene Zuzahlung in Abzug gebracht werden.

Das Guthaben kommt auch daher, dass das JobCenter Euch unterstützt hat, weil ihr für die Kosten zum Lebensunterhalt und den Miet-/Nebenkosten nicht alleine bestreiten könnt.
Ergo ist das Guthaben eines, welches dem JobCenter gehört.
Die Nebenkosten sind eine Abschlagszahlung. Die Verrechnung erfolgt nachträglich.
Hätte das JobCenter von vornherein ca. 50€ mtl. weniger an Dich gezahlt, gäbe es kein Guthaben.

Das Geld ist doch in Form der 500 Euro da, musst du dir halt einteilen.
Weniger hast du also nicht.

Ja, du musst dem JC deine Nebenkostenabrechbung und den Nachweis über den Zufluss des Guthabens übermitteln.
Durch das Guthaben bist du dann weniger bis gar nicht hilfebedürftig.
Okay gut erklärt! Vielen Dank für die ausführliche Antwort