Betriebsarzt zahlen?

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Ich habe hier etwas gefunden:

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=9816

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Wer trägt die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25?

 

Wer trägt die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25? Mir ist bekannt, dass es in vielen Unternehmen dazu eine Betriebsvereinbarung gibt, in der geregelt ist, wer wie untersucht wird. Zunehmend begegnet mir aber die Praxis, dass die Unternehmen verlangen, dass der Mitarbeiter, vor allem bei Neueinstellungen, die Bescheinigung über die erfolgte G25 Untersuchung mitbringt. Ist das zulässig? 

Antwort :

Relevant für die arbeitsmedizinsche Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. 
  
Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen angeboten oder durchgeführt werden müssen, werden in der BGI 504-0 "Anhaltspunkte für die Auswahl der im Rahmen der speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorge zu untersuchenden Personen - Allgemeiner Teil" gegeben (->). 
Grundsätzlich muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom Arbeitgeber geklärt werden, welche Vorsorgeuntersuchungen anzubieten bzw. durchzuführen sind. Für die Berufskraftfahrer ist die - BGI 504-25- Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" relevant. 
Die Kosten für diese Untersuchung werden gemäß § 3 Absatz 3 des ArbSchG vom Arbeitgeber übernommen. 
Notwendige arbeitsmedizinische Untersuchungen dürfen nicht als Einstellungskriterium vor die Aufnahme des Beschäftigungsverhältnis gesetzt werden.

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OK?

Aus welchem Grund kam der Vertrag nicht zustande?

Die Einstellungsuntersuchung ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers. Ich könnte mir aber Gründe vorstellen, nach denen du Schadenersatzpflichtig wärst.

Wir waren uns über die Arbeitszeit nicht einig. Mir wurde gesagt ich bekäme einen Vertrag über nur Spät und Nachtdienst, musste anschlißend aber doch alle Dienste laut vertrag machen

@Lunafan2297

Um sicher zu gehen solltest du dich gewerkschaftlich beraten lassen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie mit einer Klage durchkämen.

Es könnte tatsächlich Gründe geben...

Und, hatte der Arzt dann sein Ok gegeben?

Oder war es nur die Schichtarbeit

Ich bin der Meinung, wer bestellt, der bezahlt

Du könntest bei deiner Krankenkasse nachfragen. OK?

Nein, die Rechnung musst du nicht zahlen. Kannst du getrost ablehnen und wenn sie schon zu dir geschickt wurde, schicke sie in die Firma.