Betriebliche Tätigkeiten im Berichtsheft wiederholt aufschreiben dürfen?

3 Antworten

Klar, es gibt häufig Tätigkeiten, die sich täglich, oder wöchentlich wiederholen. Wenn Du z.B. jeden Tag die Hauspost abfertigst, dann kannst Du das natürlich auch so in Dein Berichtsheft schreiben. Oder wenn Du jede Woche eine Tätigkeit machst, die sich wiederholt, dann kommt die eben auch genauso jede Woche ins Berichtsheft. Jeder hat Routineaufgaben, die immer wiederkehren. Viel Spaß beim Schreiben :)

Du darfst ständig wiederholende Dinge natürlich öfter schreiben. Es sollte aber Abwachslung drin sein. Man lernt jeden Tag "neue" Dinge, erst recht im 1. Lehrjahr. Man muss sich nur Gedanken machen und dies richtig ausformulieren. Man kann z.B. schreiben: Blumen gießen oder Gießen von Orchideen

Gießen von Veilchen

Gießen von Primeln

da du jeden Tag Blumen Gießen musst, musst du das sogar reinschreiben, aber bei einem Wochenbericht eben nur einmal pro Woche und dies dann von Woche zu Woche abändern

Du kannst nur berichten was Du gemacht hast. Das Berichtsheft kann später als Beweismittel herangezogen werden, falls es Streit über die Tätigkeiten während der Ausbildung gibt. Es ist besser das "Tagebuch" nicht zu verfälschen.

Also darf ich es wiederholt reinschreiben?!

@SemtoxC

Ja, Du musst es sogar wiederholt aufschreiben.

@stubenkuecken

Bis jetzt wusste ich das nicht und habe es nicht wiederholt aufgeschrieben macht das was aus? weil ab jetzt würde ich es wiederholt reinschreiben.. Hoffe die machen mir keine probleme bei den 1. 10 berichten deswegen..