Betriebliche Tätigkeiten im Berichtsheft wiederholt aufschreiben dürfen?
Darf ich in meinem Berichtsheft unter Betriebliche Tätigkeiten jede woche auch eine Tätigkeit wiederholt aufschreiben? Bei Themen der Woche ist es ja nicht erlaubt aber man lernt ja nicht jeden tag bzw jede woche immer wieder was neues dafür würden ja die 3 jahre nie reichen... Meine Lehrer sagen ja schüler auch aber an der alten schule hieß es wenn ich das mache werde ich zur prüfung nicht zugelassen ich brauche Hilfe!
3 Antworten
Klar, es gibt häufig Tätigkeiten, die sich täglich, oder wöchentlich wiederholen. Wenn Du z.B. jeden Tag die Hauspost abfertigst, dann kannst Du das natürlich auch so in Dein Berichtsheft schreiben. Oder wenn Du jede Woche eine Tätigkeit machst, die sich wiederholt, dann kommt die eben auch genauso jede Woche ins Berichtsheft. Jeder hat Routineaufgaben, die immer wiederkehren. Viel Spaß beim Schreiben :)
Du darfst ständig wiederholende Dinge natürlich öfter schreiben. Es sollte aber Abwachslung drin sein. Man lernt jeden Tag "neue" Dinge, erst recht im 1. Lehrjahr. Man muss sich nur Gedanken machen und dies richtig ausformulieren. Man kann z.B. schreiben: Blumen gießen oder Gießen von Orchideen
Gießen von Veilchen
Gießen von Primeln
da du jeden Tag Blumen Gießen musst, musst du das sogar reinschreiben, aber bei einem Wochenbericht eben nur einmal pro Woche und dies dann von Woche zu Woche abändern
Du kannst nur berichten was Du gemacht hast. Das Berichtsheft kann später als Beweismittel herangezogen werden, falls es Streit über die Tätigkeiten während der Ausbildung gibt. Es ist besser das "Tagebuch" nicht zu verfälschen.
Ja, Du musst es sogar wiederholt aufschreiben.
Bis jetzt wusste ich das nicht und habe es nicht wiederholt aufgeschrieben macht das was aus? weil ab jetzt würde ich es wiederholt reinschreiben.. Hoffe die machen mir keine probleme bei den 1. 10 berichten deswegen..
Also darf ich es wiederholt reinschreiben?!