Besucherparkplätze bei Mehrfamilienhäuser?

2 Antworten

Naja, die Parkplätze sind doch explizit für Besucher ausgeschildert, so verstehe ich dich. Du bist Besucher, also darfst du da stehen.
Wenn es weitere Einschränkungen gibt, wie zum Beispiel eine maximale Parkdauer, muss dir das auch öffentlich kundgetan werden, zum Beispiel maximale Standzeit 2 Stunden oder so. Wenn es da nicht steht, kann man von dir auch nicht erwarten, dass du diese (dir unbekannten) Regeln einhältst.
Vermutlich ärgert sich einfach irgendein anderer Anwohner, der auch Besuch hat und den Parkplatz gerne für sich hätte. Aber wer zuerst kommt, der mahlt zuerst… Und die Menschen neigen dazu das eigene Handeln anders zu bewerten, als dass der anderen Menschen.

So wie ich die Situation hier verstehe, solltest du dir nichts zu Schulden gekommen lassen haben. Aus Eigenschutz würde ich aber mal darüber nachdenken, ob es in Betracht kommt vielleicht doch an der Straße einen Stellplatz zu finden, vielleicht auch einfach erst im Verlauf des Wochenendes, dass du mal am Samstag raus gehst und guckst, ob du umparken kannst. Denn wenn die Leute schon nichts besseres zu tun haben als dir einen Zettel an die Scheibe zu kleben, dann weißt du nicht, ob du als Nächstes eine Beule in den Kotflügel oder einen netten Kratzer mit dem Haustürschlüssel verpasst bekommst, und dann ist der Ärger groß.

Naja, der Grundstückseigentümer kann die Regeln vorgeben zu denen man da parken darf.

Falls er Dich mal abschleppen lässt, weil er sich sicher ist, dass Du mit dem Zettel bereits verwarnt wurdest, müsste er die Kosten bei Dir einklagen.

Ich kann Dir nicht sicher beantworten, wie das Gericht entscheidet. Ich meine aber, dass er dann die Kosten tragen müsste, da die Parkzeit wohl nicht eindeutig ausgewiesen ist.