Bestätigung für das Führungszeugnis?

3 Antworten

Welche (Beleg-)Art von Führungszeugnis brauchst Du denn genau?

Belegart N, teilw. auch NB genannt (privat)

Belegart NE (privat - erweitert)

Belegart O, teilw. auch OB genannt (zur Vorlage bei einer Behörde)

Belegart OE (erweitertes zur Vorlage bei einer Behörde)

NE und OE bekommst Du nur, wenn Du ein Aufforderungsschreiben zur Vorlage von einer Stelle aus § 30a BZRG hast und beilegst.

Bei O / OB musst Du nur die Behörde eintragen, an die es gehen soll. Es wird dann direkt dorthin gesendet. Falls Du von der Behörde die das Ding haben will eine schriftliche Aufforderung hast, eines vorzulegen, kannst Du eine Kopie der Aufforderung beilegen. Zwingend ist das aber bei O / OB nicht, sondern wie oben gesagt nur bei OE.

N / NB kannst Du Dir einfach so nach Hause bestellen.

ein erweitertes Führungszeugnis wird nur dann ausgestellt, wenn es explizit erforderlich ist, also verlangt wird, zB. wenn man mit Minderjährigen oder Schutzbefohlenen zu tun hat. Und hierfür fügt man eben die Bestätigung zB. vom Arbeitgeber bei.

braucht man kein erweitertes Führungszeugnis, dann braucht es diese Bestätigung nicht.

Wo hast du die Infos deinem Anhang?

Das sieht nicht seriös aus. Man kann kein Führungszeugnis mit einem einfachem schriftlichen Antrag beantragen. Dazu brauch man eine amtlich oder notariell beglaubigte Unterschrift...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung