Beschwerden wegen Ausbildungsbetrieb

2 Antworten

Falls ein Auszubildender das 18. Lebensjahr noch nicht beendet hat, fällt er unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. In Deinem Fall würde ich mich an den Auszubildendenvertreter bei der IHK wenden und Dein Anliegen vortragen. Falls ein Betriebsrat in Deinem Unternehmen existiert könntest Du dich auch an diesen wenden. LG

Och, sprich doch mal mit einem Anwalt, und am besten vorher eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Es gibt nämlich ein Arbeitszeitgesetz: Das zieht eventuell eher.