Beschwerde über Sachbearbeiter von der Agentur für Arbeit

8 Antworten

Eine Beschwerde ist nicht schlecht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist besser. Man soll es nicht glauben, aber es hilft wirklich. Habe es selbst bei meinem Kind erlebt. Sie hat es mir vorgemacht. Nun mache ich es gerade nach. Meine Dienstaufsichtsbeschwerde ist 7 Seiten lang. Das liegt aber daran, dass ich mir im verlaufe der Zeit habe zu viel bieten lassen. Jetzt ist Schluss. Die Dienstaufsichtsbeschwerde geht zunächst an das zuständige JobCenter, dann an die zuständige Regionaldirektion des Arbeitsamtes. Ein weiteres Exemplar geht an das zuständige Arbeitsamt des Bundeslandes, in dem man seinen Wohnsitz hat und dann noch ein Exemplar an die Bundesagentur in Nürnberg. Als Krönung geht die Sache auch noch als Petition an den Bundestag. Jetzt kann man sich auch überlegen, noch einen Hinweis zu geben, dass man eventuell auch die Presse einschaltet. Bei meiner Tochter jedenfalls hat es geholfen, man hat sich endlich bewegt.. Sie wurde zu einem Gespräch geladen, ich war dabei. Man wollte dann zum Schluss, dass sie die Petition zurücknimmt. Sie wollte Bedenkzeit, man gab sie ihr aber nicht. Daraufhin hat sie dann nein gesagt, sie nimmt sie nicht zurück. Nun mussten die auf die Petition antworten. Mein wollte von denen auch eine schriftliche Antwort haben.

danke für den super ausführlichen und endl. mal positiven kommentar! aber wo schicke ich die dienstaufsichtsbescherde hin wenn ich z.b. aus bayern bin???

Immer bei deren Vorgesetzten.
Bitte um ein Gespräch mit dem Teamleiter/Vorgesetzten. Und wenn der keine Zeit hat, mit dessen Vorgesetzten. Dazu hat man das Recht.

schreibe an Olaf Scholz, SPD. Rechtsanwalt, Bundesminister für Arbeit und Soziales

yep du solltest dir einen persönlichen Termin bei seinem Vorgesetzten holen. Sich mit Nürnberg in Verbindung zu setzten bringt gar nichts, da dort der Hauptsitz der Bundesanstalt für Arbeit und nicht der Arge ist. Die sind nur für die Arbeitsämter(Arbeitslosengeld 1) zuständig. Für die Arge ist immer die Stadt oder die Kommune zuständig. Bei unrechtmäßiger Ablehnung von Leistungen die dir zustehen bleibt dir nur der Gang vor das Sozialgericht. Das ist recht unkompliziert und kostet dich nichts.

Erst mal beim Chef des Hauses, wo deine ARGE ist. Den Bürgermeister interessiert das wohl kaum. Dort wirst du auch nur an den normalen Weg verwiesen. Chef des Hauses ist der Erste, dann Chef der gesamten ARGE. Soviel Wirbel würde ich gar nicht machen. Eine deutliche, den Sachverhalt schildernde schriftliche Beschwerde an den Chef der ARGE in deiner Stadt mit der Bitte um einen persl. Gespräch bringt schon viel und man sollte immer sachlich bleiben. Wenn dies doch zu keinem Erfolg kommen sollte, dann kannst du ja noch einen Brief schreiben mit dem Hinweis, dass du dich an die Presse oder Herrn Escher (TV) wendest.

Dein letzter Satz sagt es ja schon: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus !

Ich würde es beim Vorgesetzten des Sachbearbeiters probieren. Der Bürgermeister hat m.E. gar nichts damit zu tun. Vielleicht hilft aber auch ein klärendes Gespräch mit dem Sachbearbeiter direkt !