Beschuldigtenanhörung?
Folgender Sachverhalt.
Ich war vor einiger Zeit an einem See. Als ich beschloss nachhause zu fahren war mir aufgefallen, dass ich in meiner Badehose Sand hatte. Da keiner mehr dort war beschloss ich meine Badehose auszuziehen und bin nackt ins Wasser um mich abzuwaschen um daraufhin meine Sachen anzuziehen und nachhause zu fahren.
Im selben Moment kam eine Frau und hat mich nackt gesehen. sie verwies darauf, dass es kein FKK Bereich sei. Ich habe mir nicht viel dabei gedacht und es war auch nicht meine Absicht, dass sie mich sieht. Ich nahm dies zur Kenntnis, zog mich an und fuhr nachhause.
Nun habe ich eine "Beschuldigtenanhörung" von der Polizei erhalten mit dem Tatvorwurf:
"Erregung öffentlichen Ärgernis (§ 183a StGB). Ihnen wird vorgeworfen, sich nackt mit erigiertem Geschlechtsteil gezeigt zu haben."
Eine Erektion hatte ich auf jeden Fall nicht und bin mir auch über keine besondere Schuld bewusst. Ich habe da schon einige andere nackt baden sehen und ich hatte weder eine Erektion noch wollte ich großartig nackt baden.
Meine Frage ist, wie ich hierauf jetzt am besten reagieren kann?
Auf der darauf folgenden Seite habe ich noch eine Belehrung sollte ich diesen unterschrieben zurück schicken oder besser einfach die Füße erstmal still halten?
3 Antworten

Das Beste ist immer erstmal schweigen und einen Anwalt beauftragen. Der hängt da emotional auch nicht so drinnen wie du. Dem kannst du es dann so erzählen wie es wahr. Du darfst beim Anwalt nichts hinzuerfinden oder weglassen, es muss 100% die Wahrheit sein. Anderenfalls kann der Anwalt deines Vertrauens keine sinnvolle Verteidigungsstrategie aufbauen.
Auch wenn es so war wie vorgeworfen: Sag es ihm.. Er sagt dann zwar nicht mehr das du unschuldig bist, aber eben das es keine stichhaltigen Beweise gibt..

Shit happens... Bin mal gespannt, wie sie das erigierte Glied nachweisen wollen. :D


Nicht zum Sachverhalt äußern, die Personalien eintragen und den Anhörungsbogen zurückschicken! Wenn Du Glück hast - und da innerhalb von drei Monaten nichts mehr nachkommt, bist Du aus der Sache raus! Wenn Du aber Post vom Gericht bekommst, solltest Du dich am besten anwaltlich beraten lassen!

Einfach nicht hingehen. Einer polizeilichen Vorladung musst du nicht nachkommen, und es wäre auch nicht hilfreich.
Anders sieht es aus, wenn die Staatsanwaltschaft dich vorlädt. Dann würde ich zum Anwalt gehen.

Ich habe mir jetzt folgendes Vorgehen überlegt:
Erstmal nichts tun und Füße still halten. Ich weiß nicht wie es weiter geht, bin in dem Prozess nicht so bewandert. Ich rechne irgendwie mit einem Bußgeldbescheid oä in der man mich eben entsprechend des Paragraphen belangen möchte und gegen dem dann Einspruch zu erheben, da § 183a in meinem Fall nicht zutrifft wenn ich es richtig verstanden habe, denn ich habe mich ja nicht absichtlich und wissentlich zur show gestellt und eine Erektion hatte ich schon gar nicht.
Bei weiteren Schritten hätte ich dann einen Anwalt hinzugezogen. So war jetzt mein Plan vorzugehen.
Würde das Sinn machen oder hättest du da eventuell eine bessere Idee?
Oder macht es tatsächlich mehr Sinn direkt den Anwalt einzuschalten?
Ich habe nämlich die Hoffnung mit so wenig Ärger wie möglich aus der Sache herauszukommen und mir die Anwaltskosten bestmöglich zu sparen :D
Ich stelle mir da immer untragbare Summen vor XD

Beschuldigter bist du, wenn die Polizei/die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen dich wegen irgendeiner Sache anstellt. In dieser Phase geht es darum, so viel wie möglich in Erfahrung zu bringen, um dich anzuklagen. Wenn sie nicht genug darüber wissen, sodass die Verurteilung nicht wahrscheinlich wäre, stellen sie die Ermittlungen ein.
Man hat gegen dich also eventuell noch nicht genug in der Hand um dich anzuklagen. Wenn du nun hingehst, obwohl du nicht müsstest, kannst du vielleicht "zu viel" erzählen und den Tropfen ausmachen, der das Fass zur Anklage zum überlaufen bringt.
Im Moment haben die ja nur die Aussage einer Person, welche total an den Haaren herbeigezogen sein kann. Wenn du hingehst und bestätigst dass du nackt warst, aus welchen Gründen auch immer, bestätigt das die Aussage der Frau.
Wie gesagt, wenn die Staatsanwaltschaft dich einbestellt musst du hin und ein Anwalt macht Sinn.
Wenn es "nur" die Polizei ist, würde ich den Termin nicht wahrnehmen und abwarten was passiert.
Bei dem bezeichneten Vorfall bezweifle ich, dass noch was kommen könnte.
Ne es ist tatsächlich genauso abgelaufen wie beschrieben. Ich glaube ich gehe in Zukunft an keinem See mehr baden. Das ist mir ja noch nie passiert.