Beschuldigten-Anhörung der Polizei bei Alkohol am Steuer?

9 Antworten

Ohne dich nicht mehr in den Mist zu reiten? Herzlichen Glückwunsch, das hast du schon ganz alleine geschafft.

In der Regel handelt es sich beim Fahren mit mindestens 1,1 Promille um eine Straftat. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann normalerweise ab 1,6 Promille angeordnet werden. Kam es bei einem Vergehen mit Alkohol in der Probezeit zu einem Unfall, so kann die MPU auch schon bei einer geringeren Promillezahl verlangt werden.

Völlig egal ob du mit einem Anwalt aufkreuzt oder nicht: es wird bitter für dich.

Danke für die schnelle Antwort!
Nun bleibt noch die Frage offen was ich bei den Angaben zur Sache nach Belehrung hinschreibe.. 

Soll ich den Tathergang hinschreiben oder was muss dort hin?

Naja, zugeben musst du die Tat nicht wenn du "auf frischer Tat" ertappt wurdest... Deinen Schein bist du los, das wird dir wohl klar sein. Ich persönlich würde zu meinem Fehler stehen, die Strafe dafür zahlen und eine Lehre daraus ziehen. Sei vor allem froh niemanden verletzt zu haben.

Hingehen ist erst immer das beste !

Da kann man noch immer die Aussage verweigern Anwalt kann man sich noch immer holen wen der Strafbefehl da ist und der wird da nicht zu knapp sein !

Den das musste man als Fahranfänger wissen das man unter 21 nicht trinken darf da spielt es keine Rolle Ersttäter ohne Unfall das hätte die Sache noch verschärft .


Für alle Fahrer unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer also gänzlich verboten – dies gilt demnach auch für jene, die die Probezeit (im Regelfall zwei Jahre) schon hinter sich gebracht haben.



Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat



Hierbei wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen. 



Es drohen drei Punkte in Flensburg, eine Freiheits- bzw. Geldstrafe sowie ein mindestens sechsmonatiger Führerscheinentzug. 

Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille) 3  Punkte Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafe 

Ab 1,1 Promille 3 Punkte Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafe, u.U. MPU



Wiederholungstäter müssen außerdem mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen.



https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-am-steuer-unter-21/



Die fünfte Möglichkeit: nichts.

Warte, bis sich die Staatsanwaltschaft meldet!

Die Polizei ist nur deren verlängerter Arm, kann Dir nicht helfen und freut sich, wenn Du schweigst, weil dann die Akte schneller vom Tisch kommt.

Niemals zu einer Vorladung zur Polizei gehen!

An Deiner Stelle würde ich alles einen Anwalt übergeben und den machen lassen. Du hast schon genug angestellt, mehr Mist ist nicht nötig.

In dem Fall können heftige Maßnahmen drohen und viel Geld kosten.

Da würde ich auf jeden Fall einen Verteidiger nehmen, der in der Summe deutlich günstiger kommen kann, weil er verhindert, dass du dich um Kopf und Kragen redest, weil du die ganzen juristischen Fallstricke und Fettnäpchen nicht kennst, in die dich die Beamten locken können.