Berufskolleg 2 Wiederholen Baden-Württemberg?

3 Antworten

Mach am besten einen Termin beim Rektor einer solchen Schule, nimm alle Deine Zeugnisse mit und erkläre Deine Situation.

Ein "Recht" auf einen Schulplatz hast Du meines Wissens nicht direkt, weil Du über 18/19 bist. Aber wenn in einer Klasse noch Plätze frei sind und Du einen guten Eindruck machst (als ob es Dir diesmal ganz ernst mit dem Abschluss ist), macht der Rektor/die Rektorin vielleicht eine Ausnahme.

Ich kann dir keine rechtlich verbindliche Antwort geben, nur eine Einschätzung:

Wenn du ins BKII sowieso nur durch eine Konferenzentscheidung gekommen und diese Chance nicht genutzt hast, also nun freiwillig und "selbstverschuldet" (also ohne nachgewiesene Krankheit etc.) abgebrochen hast bist, dann sehe ich die Chance auf eine Wiederholung für sehr gering bis nicht gegeben an.

Auf einer anderen Schule wäre das sowieso nicht möglich; die werden ganz klar nach Noten urteilen. Da du die 3,0 am Ende des BKI nicht hattest, wirst du auch nicht ins BKII kommen. Die Zulassung läuft sowieso automatisiert (über BewO). Keine Chance.

Auf deiner aktuellen Schule ist es maximal durch ein persönliches Gespräch mit dem Klassenlehrer/Rektor möglich. Ich gehe fast davon aus, dass es da auch rechtlich keine Möglichkeit gibt und selbst wenn es vom Wohlwollen des Lehrers/Rektors abhängt: Wieso sollte der dich weiter auf die Schule gehen lassen, wenn du schon ein Mal die Chance nicht genutzt hast?

Zur Schulfremdenprüfung kann ich wenig sagen. Ob das auf einem BK überhaupt möglich ist, weiß ich nicht.
Üblicherweise musst du aber nachweisen, wie und womit du dich vorbereitet hast.

Was vielleicht(!) noch geht, ist ein Fachwechsel (anderes BK?) oder eben eine Ausbildung...

Ich könnte noch etwas zur Externenprüfung sagen. Die ist nur an sehr wenigen Schulen möglich - zumindest in dem Bundesland, wo ich wohne.

Da du ja eine Versetzung ins 2. Jahr des BK hast, könnte man dich aufnehmen. Es ist die Frage, ob das Sinn machst und du da überhaupt mitkommst.

Da du nicht mehr schulpflichtig bist und auch das 18. Jahr für die Berufsschulpflicht schon überschritten hast, hast du nicht unbedingt ein RECHT aufgenommen zu werden. Siehe auch die Antwort von Aida. Außerdem, wenn kein Platz frei ist, muss der Bewerber es an einer anderen Schule versuchen.

Wenn gar nichts klappt, könntest du versuchen in einer Einrichtung für Erwachsenenbildung unterzukommen. Ob es da ein passendes BK oder andere Schule für dich gibt hängt davon ab, in welcher Stadt bzw. welchem Bundesland zu lebst.