Berufshaftpflicht für Architekten für Leistungsphase 1 -5?

4 Antworten

Grundsätzlich ist eine Versicherung pflicht! Dies gilt nur nicht für Bautechniker und Ingenieure. Architekten benötigen zwecks Zulassung und gestzlicher Bestimmungen eine entsprechende Versicherung!

Grundsätzlich ist eine Objektversicherung möglich - die Kosten liegen im Einzelfall bei ca. 380 EUR. Ein Jahresvertrag ist ebenso möglich, die Kosten richten sich nach dem Jahresumsatz des einzelnen und der beschäftigten Mitarbeiter. Logisch ist, je mehr Umsatz, desto mehr Risiko und daher auch eine höhere Prämie/höheren Beitrag pro Jahr. Die Beiträge liegen zwischen 1.000 EUR und ......nach oben je nach Umsatz und Unternehmensgröße. Problematisch wird’s auch, wenn man Quereinsteiger ist und nicht studiert hat oder keine Fachausbildung nachweisen kann. Aktuell zeichnen sowieso nur noch 7 Gesellschaften am Markt das Risiko. Noch Problematischer wird’s, wenn man pauschal nicht nach HOAI abrechnet. Viele unterhalten hier unnütze Verträge, die nämlich genau dies fordern, nach HOAI abzurechnen und dies Menschen wissen es oft nicht, erst im Leistungsfall :-( Darum...drum Prüfet wer sich bindet oder beschafft sich ein Fachmakler wie wir es sind hierfür, der dafür haftet korrekt einzudecken und abzusichern! Auf unserer Seite finden Sie weitere wichtige und interessante Informationen rund um dieses Thema: http://www.industrieabsicherung.de/berufshaftpflichtversicherung-architekten.php

Grundsätzlich sind wir hier gerne bereit Ihnen Fachkundig zu helfen.

Sie sollten auch wissen, dass bei der Verarbeitung von vorgegeben Daten und Zahlen seitens eines Architekten immer eine Mithaftung besteht, auch wenn der Fehler nicht bei Ihnen liegt. Wussten Sie nicht ? Macht nichts, dafür haben wir es Ihnen mal erklärt.

Ebenso sollten Sie wissen, dass Sie für Vermögensschäden persönlich haften. Dies bedeutet auch wenn Sie versuchen sollten sich durch eine juristische Gesellschaft zu schützen und hier ein "Deckmantel" um sich bauen, dass Vermögensschäden immer auf den Privatbereich übergreifen können und somit Ihr privates Vermögen angreifen. Wussten Sie nicht ? Macht nichts, dafür haben wir es Ihnen mal erklärt.

Wie Sie sehen, ist diese Versicherung nur für den Architekten eine Pflichtversicherung. Wieso also nicht für den Bautechniker ? Nun, dieser plant ja nicht direkt ;-). Er haftet ja nur direkt für die Fehler des Architekten. Hilft aber auch nichts, wenn das Gericht eine Teilschuld/Mitschuld erklärt. Daran dachten Sie noch gar nicht ? Macht nichts, dafür haben wir es Ihnen hier mal mitgeteilt.

Ebenso sollten Sie darüber nachdenken, warum man diese Versicherung immer mehr von Ihnen als Nachweis fordert, damit Sie einen Auftrag erhalten....weil Sie diese nicht von Gesetzes wegen brauchen ? Diese Begründung klingt komisch und irgendwie nicht logisch.

Wie ist das gleich noch mals mit der Privathaftpflichtversicherung....auch eine die man von gesetztes wegen nicht braucht! Aber warum steckt da über all das Wort:"pflicht" mit drin. Werbemache der Versicherer ?

Wir helfen Ihnen gerne dies aufzuklären und wo die Haftungsgrenzen sind.

Gruß T. Klenk K&K Assekuranz

Ein Architekt ist grundsätzlich in der Haftung, wenn also keine Versicherung vorliegt, ist man in der Privat-Haftung. Das kann nach hinten los gehen. Wir haben die Erfahrung gemacht! Die ältere Schwiegermutter ist über ein Stromkabel auf der Baustelle gestolpert und das alleine hat unsere Versichtung 2.800 € gekostet. Ich würde immer empfehlen, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Gesetztlich vorgeschrieben ist es nicht - aber die haftung bleibt beim Architekten. Gruß Monika-R. Köhler

Normalerweise braucht man als Architekt schon allein für die Eintragung bei der Architektenkammer eine Berufshaftpflicht als zwingende Voraussetzung - ähnlich, wie man nur ein Auto anmelden kann, wenn man eine Haftpflicht dafür nachweist. Insofern sollte die schon vorhanden sein.

Ansonsten kommt es natürlich auf die persönliche Risikobereitschaft an: für evtl. Schäden/Folgekosten bei Planungsfehlern ist der Architekt voll verantwortlich, und die Privathaftpflicht zahlt bei beruflicher Tätigkeit nicht.

Wenn nur bis zur Genehmigung, also quasi nur "auf dem Papier" gearbeitet wird, ist das Risiko natürlich geringer als bei der Bauleitung, aber trotzdem denkbar, z. B.:

  • Fehler im Genehmigungsverfahren, z. B. Baugenehmigung eingeholt, aber Denkmalschutz oder Sanierungssatzung vergessen --> Bau illegal, im schlimmsten Fall wird der Rückbau vom Amt verfügt. Bauherr will natürlich Geld sehen.

  • Jahre nach dem Ausbau kommt es zu einem Brand, evtl. sogar mit Personenschaden. Der Architekt hat bei der Planung geltende Brandschutzvorschriften übersehen (z. B. Abstand Dachflächenfenster zu Nachbar oder zweiten Fluchtweg aus dem neu ausgebauten DG). Dann ist er voll dafür verantwortlich, selbst Jahre nach Ablauf der Gewährleistung, wenn es sich um einen "verdeckten Mangel" handelt.

  • Und: entgegen weitverbreitetem Irrglauben prüft die Bauaufsicht NICHT, ob alle Vorschriften eingehalten sind! Für die Beachtung/Einhaltung von Bauordnung, Brandschutz, Statik, Arbeitsschutz, ... ist der Bauherr verantwortlich, der das an den Architekten delegiert - die Bauaufsicht prüft nur noch, ob alle Nachweise vorhanden sind, aber nicht, was drinsteht!

Die meisten Anbieter von Architektenhaftpflicht bieten übrigens außer den üblichen Jahresverträgen auch eine projektbezogene Einzelversicherung an - billig sind die aber alle nicht.

tja Wohli, warste ja wieder schneller... Dem hier ist nix hinzuzufügen

Hallo,

man braucht keine Haftpflicht -aber, man ist generell in der Haftung. Wenn also keine Versicherung zu Grund liegt, ist man privat als Architekt in der Haftung - sollte was schief gehen oder der Bauherr bemängelt, dann kann es u. U. teuer werden. Jedenfalls ist es immer besser, wenn man eine entsprechende Berufshaftplichtvericherung hat. Wir schließen zusätzlich für jedes Bauvorhaben noch eine seperate Versicherung mit ab. Wir haben 1x eine schelchte Erfahrung gemaht, da ist eine alte Dame über ein Stromkabbel gestolpert auf de Baustelle und wir mussten mit 2.800,- € in haftung gehen. Ohne würde ich nicht empfehlen. Gruß Monika.R. Köhler