Beruf als Ausbildung anerkennen lassen?!

3 Antworten

Ja, die gibt es , wenn Du die doppelte Ausbildungszeit auf dem Beruf gearbeitet hast, gibt es die Moeglichkeit, die Abschlusspruefung gem. 40 Abs. 2 BBiG abzulegen. Mit bestehen von dieser ist der Abschluss dann voll als Ausbildungsabschluss wie eine normale Lehre gueltig.


Ich würde das direkt mit der IHK besprechen und mal fragen, ob das überhaupt machbar wäre.. In einer regulären Ausbildung hat man ja auch Berufsschulunterricht, welcher bei dir ja fehlt. Ob es dann überhaupt möglich ist, dass du einfach so einen Abschluss bekommst, weil du dort gearbeitet hast, ist sehr fraglich..