Berechnung von freien Tagen
Hallo liebe Gute-Frage-Netler, ich würde gerne wissen, ob mir jemand sagen kann, wie man freie Tage berechnet. Ich arbeite im Schichtdienst. Wenn ich nun z.B. Nachtschicht mache, von Sonntag 22:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr und am Montag abend nicht mehr arbeiten muss, zählt dann der Montag schon als freier Tag oder ist der Dienstag der erste freie Tag? Gibt es für so einen Fall eventuell eine gesetzliche Regelung? Danke im voraus für Eure Antworten.
4 Antworten
Der Tag beginnt um 00:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr. Du hast also am Montag bereits 6 Stunden gearbeitet. Danach schließt sich nach dem Arbeitszeitgesetz eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden an. (Also um 17:00 Uhr könntest Du wieder zur nächsten Schicht lt. Gesetz). Ein freier Tag beinhaltet nicht eine Stunde Arbeit !!
Vieles war hier geschrieben wurde ist nicht korrekt. Empfehlungen sind Empfehlungen aber kein Gesetz oder kein Tarifvertrag. Un Personalvertretng haben leider oft den Mangel, dass sie die Rechte der Kollegen nur begrenzt wahrnehmen.
Zum Schichtdienst informiere Dich bei der Gewerkschaft Verdi, speziell zu Eurer Einrichtung und den dazu geltenden Tarifen. Vorab kannst Du schon mal die Infoschrift von Verdi anschauen:
Noch zur Ergänzung: ich bin selber langjähriger Schichtarbeiter und Personalvertreter
Hi,
arbeite selber in Wechselschichten und der Tag an dem man aus dem Nachtdienst kommt zählt als frei und bestätigt auch die MAV und Verdi.
Wieviele freie Tage muß der Arbeitgeber nach Nachtdiensten gewähren?
Die BAuA empfiehlt als Minimum eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden, besser jedoch 48 Stunden (besonders nach mehr als 2 Nächten). Die tatsächlich Anzahl freier Tage hängt jedoch auch von der vereinbarten Arbeitszeit ab. Teilzeitkräfte sind in der Regel deutlich im Vorteil, weil sie ohnehin mehr freie Tage haben.
Eine Beschäftigung noch am gleichen Tag (z.B. Heranziehung zum Spätdienst) ist nicht erlaubt!
wenn Du mehr wissen willst, siehe Link
http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/recht/nachtdienst.html
Man beachte, kommt man aus dem Nachtdienst, darf dieser Tag auf keinen Fall als Urlaubsbeginn gelten.
Fazit: Arbeiten Sie in den ersten „Urlaubstag“ hinein, handelt es sich nicht um einen Urlaubstag. Sie können also von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Ihnen diesen Tag (nochmals) gewährt.
Quelle
Eine gesetzliche Regelung gibt es meines Erachtens nach nicht dazu.
Allerdings kann es sein, dass zwischen einer Nachtschicht und einer Frühschicht ein freier Tag von Seiten des Arbeitgeber gewährt wird.
Ansonsten kannst du Urlaub nehmen oder krank sein.
Wenn Du von Sonntag auf Montag arbeitest und dann erst Dienstag wieder arbeiten mußt hast Du ja Montag frei gehabt. Da brauchst Du kein Gesetz. Arbeitsbeginn war Sonntag, Nächster Arbeitstag Dienstag, macht einen freien Tag.