Bekommt man während eines Praktikums noch Kindergeld?

5 Antworten

Melde dich ausbildungssuchend und schreibe ausreichend Bewerbungen. Die Praktika kannst du ja daneben machen und sofort damit aufhören, wenn du eine Ausbildung antrittst. Lasse dich darüber hinaus ausführlich vom Arbeitsamt beraten welche Ausbildungsmöglichkeiten es so gibt.

Ein Jahr nur mit Praktika zu verbringen ist eher nicht zielführend. In der Schule musstest du ja wohl schon einige Praktikas machen und weißt daher, was nicht in Frage kommt. Vielleicht kannst du mit Eigenrecherche weitere Ausbildungen ausschließen. Mitunter bieten Firmen auch Ausbildungsplätze an mit der Möglichkeit vorher ein Praktikum zu machen. Da sehen beide Seiten gleich, ob es passt. Wirf mal einen Blick auf die Seite der Arbeitsagentur was dort gerade so angeboten wird. Oder frage im Freundes- und Bekanntenkreis nach.

Auch wenn du ein Praktikum bei Firma X machst und dann eine Ausbildung bei Firma Y kann das völlig anders aussehen. Im Grunde weiß man eh schon nach 2 oder 3 Wochen ob der Beruf insgesamt in Frage kommt.

Und wenn du tendenziell zum Beispiel etwas Kaufmännisches suchst, dann grenze hier die Suche weiter ein, damit du besser beurteilen kannst, ob ein Praktikum da überhaupt Sinn macht.

Nein, bei Praktikas bekommst du bzw. deine Eltern kein Kindergeld mehr

Kommt drauf an...

Laut "Dienstanweisung zum Kindergeld" gilt folgendes unter dem Punkt:

A 15.8 Praktikum, Volontariat und Trainee-Programm

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1 Ein Praktikum, das weder vorgeschrieben noch empfohlen ist, kann unter den Voraussetzungen des Abs. 1 für die Dauer berücksichtigt werden, in der ein ausreichender Bezug zum Berufsziel glaubhaft gemacht wird, längstens für zwölf Monate. 2Von einem ausreichenden Bezug kann ausgegangen werden, wenn dem Praktikum ein detaillierter Ausbildungsplan zu Grunde liegt, der darauf zielt, unter fachkundiger Anleitung für die Ausübung des angestrebten Berufs wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.
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Eine Tätigkeit kann für eine Dauer von bis zu drei Monaten als Praktikum berücksichtigt werden, wenn sie im Rahmen der Berufsorientierung dazu dient, Einblicke in Inhalte, Anforderungen, Strukturen und Themen des jeweiligen Berufsbildes zu vermitteln und es sich dabei nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handelt.

Einfach mal googeln nach: da-kg 2018

Gruß siola55

Handelt es sich lediglich bei dem Praktikum um ein gering bezahlten Arbeitsverhältnis bzw. „Lückenfüller“, so qualifiziert ein solches Praktikum nicht zum Kindergeldbezug.

Als Abiturient solltest du den Plural von Praktikum gerade so hinbekommen.