Bekommt man bei Minijobs kein Weihnachtsgeld, aber bei Gleitzonenverträgen schon. Meine Kollegin hat Weihnachtsgeld und Gleitzone und ich keins und Minijob?

6 Antworten

Wusste nicht das ihr im gleichen Betrieb arbeitet :-)

Du hast einen Anspruch auf ein anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, falls diese Zahlungen in dem Betrieb, in dem Du arbeitest üblich bzw. tarifvertraglich geregelt sind.

Beispiel

: In Deinem Arbeitsvertrag ist eine

wöchentliche Arbeitszeit von 9,5 Arbeitsstunden vorgesehen, das sind 25 Prozent der Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten mit 38 Stundenim gleichen Betrieb. Das Urlaubsgeld des Vollzeitbeschäftigten beträgt 600 Euro, in diesem Fall kannst Du das anteilige Urlaubsgeld von150 Euro beanspruchen. Beim Weihnachtsgeld wird genauso verfahren.

Allerdings musst Du aufpassen, dass mit dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht die

400-Euro-Grenze

(ab 2013 450-Euro-Grenze) überschritten wird. Deine Beschäftigung wird dann

versicherungs- und beitragspflichtig

.

Um
das zu vermeiden, können Arbeitszeit und Entgelt entsprechend
verringert werden, so dass sich ein Jahresarbeitsentgelt von höchstens
4800 Euro (z.B. 12 x 350 Euro plus 450 Euro Weihnachtsgeld plus 150 Euro
Urlaubsgeld) ergibt.

Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen sind freiwillige Leistungen eines jeden Arbeitgebers.

Jedoch, wenn alle anderen, in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmer diese Sonderzulagen erhalten, so stehen diese auch den Minijobern zu.

Lese einmal hier diesen Link:

http://www.lohn-info.de/450-euro-job.html

Aber Vorsicht: wenn du mit diesen Sonderzahlungen über die Jahresfreigrenze kommt unterliegt dein Einkommen der Regelbesteuerung und wird Sozialversicherungspflichtig

Schaue hier.

http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber7a_1.html

Wenn du schon so fragst, denke ich einmal, dass du als Minijober auch nicht den dir gesetzlichen bezahlten Jahresurlaub bekommst und dein Arbeitgeber auch noch nichts von einer Lohnfortzahlung bei einer AU von 4 Wochen gehört hat?

Bezahlten Urlaub schon, aber kein Weihnachtsgeld. Kann das sein? Wie gesagt, meine Kollegin hat welches bekommen. Habe gerade mal die Personalzentrale angerufen und die meinten "Reden Sie mit Ihrem Chef. Das handhabt jede Dienststelle anders."

@Karlito84

Hast du die Links gelesen? Dort wird alles erklärt.

@Griesuh

Ja habe ich gelesen, danke! An wen wende ich mich denn jetzt? Ich habe eine Sachbearbeiterin (Personal) angerufen, und die meinte ja, dass das im Ermessen der Dieststelle ist, wie das gehandhabt wird. Offensichtlich ist das ja falsch bzw. nicht zulässig. Aber ich kann ja davon ausgehen, dass die mir da nicht weiterhelfen wird/will.

@Karlito84

Du wendest dich an die Personalabteilung.

@Griesuh

Die Frau war von der Personalabteilung und hat mir ja zur Antwort gegeben, dass es sein kann, dass die jeweilige Dienststelle nur an bestimmte Verträge Weihnachtsgeld zahlt. Laut dem von Ihnen geposteten Link, ist das ja bereits falsch. Ich kann mir aber vorstellen, dass das ziemlich aussichtslos ist, als 450 Jobber eine Sachbearbeiterin der Personalabteilung über den Gleichbehandlungsgrundsatz zu belehren.

@Karlito84

Dann bleibt nur noch der Chef über.

@Karlito84

Wenn Du von "Dienststelle" sprichst, scheint es sich ja wohl um den öffentlichen Dienst zu handeln.

Dann ist entscheidend, was der entsprechende TVöD dazu bestimmt.

Mit Sicherheit stimmt aber nicht die Aussage der Personalabteilung, dass das jede Dienststelle anders handhabe; Teilzeitarbeitnehmer (also auch Minijobber) dürfen nicht gegenüber anderen Arbeitnehmers benachteiligt werden.

Im TVöD findest Du die entsprechenden Bestimmungen zu den Jahressonderzahlungen im § 20 hier: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED\_Verwaltung/Oeffentlicher\_Dienst/TVoeD/Tarifvertraege/TVoeD.pdf;jsessionid=FAD66F257CD4FCD88D342704A3D37858.2\_cid373?\_\_blob=publicationFile

@Familiengerd

Ja handelt sich um öffentlichen Dienst. Ich habe das hier dazu gefunden:

Beschäftigte erhalten wie Mitarbeiter, die nach dem TVöD besoldet werden, Weihnachtsgeld, wenn folgende Voraussetzungen und Ansprüche bestehen:

1.Mitarbeiter, die einem Arbeits- und Ausbildungsverhältnis gemäß Anlage 7, Buchstabe A-E, AVR am 01. Dezember unterliegen

2.Beschäftigte,  die seit dem 01. Oktober im laufenden Jahr ununterbrochen in einem Arbeits- und Ausbildungsverhältnis laut AVR oder in einem Tätigkeitsfeld der katholischen Kirche sich befanden bzw. befinden oder alternativ sechs Monate in einem Arbeits- und Ausbildungsverhältnis des selben Dienstherren befanden bzw. befinden

3.Mitarbeiter, die nicht vor 31.03. des folgenden Jahres das Arbeits- und Ausbildungsverhältnis zum 01.12. des laufenden Jahres auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden beenden.

2. und 3. treffen auf mich zu. Jedoch finde ich Anlage 7, Buchstabe A-E, AVR nicht :)

@Karlito84

Okay, das ist noch einmal ein wenig anders, wenn es sich um einen kirchlichen oder gemeinnützigen Arbeitgeber (Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt) handelt, der den Tarifvertrag AVR in Anlehnung an den TVöD anwendet.

Du musst halt beurteilen, ob die genannten Voraussetzungen auf den Anspruch auf (anteilige) Sonderleistung auf Deine Situation zutreffen.

Aber noch einmal: Die Aussage der Personalabteilung, jede Dienststelle handhabe das anders, ist völliger Unsinn, weil es eben nicht in das Belieben der jeweiligen Dienststelle (oder des Dienststellenleiters) gestellt ist.

@Familiengerd

Ja, also wie gesagt die Punkte 2. und 3. treffen auf mich zu. Zu 1. finde ich in der Anlage 7 (http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage07.htm) nichts von Minijobs. Habe meine Chefin bereits zweimal dazu angeschrieben, aber die Antwortet, was das Thema angeht, einfach nicht auf meine E-Mails. Auch ne Antwort :)

@Karlito84

Wenn die Voraussetzungen, die bisherige Beschäftigungsdauer betreffend, auf Dich zutreffen, dann hast Du definitiv Anspruch auf die anteilige Sonderzahlung!

Ein Ausschluss von der Leistung alleine aufgrund der Tatsache "Teilzeitarbeit/Minijob" wäre rechtswidrig!

Im Teilzeit und Befristungsgesetz TzBfG heißt es dazu in § 4 "Verbot der Diskriminierung" Abs. 1:

Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.

Die Minijob-Zentrale schreibt dazu:

Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Sonderzahlung oder Gratifikation (z. B.
Weihnachtsgeld oder zusätzliches Urlaubsgeld) besteht nicht. Ein
Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer betrieblichen
Regelung oder arbeitsvertraglichen Vereinbarung ergeben. Hieraus geht
auch hervor, unter welchen Voraussetzungen eine Anspruch besteht und in
welcher Höhe Zahlungen zu leisten sind.

Wenn der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern eine
Gratifikation zahlt, so darf er diese geringfügig Beschäftigten nicht
vorenthalten, es sei denn für diese unterschiedliche Behandlung liegt
ein sachlicher Grund vor. Dazu können beispielsweise Arbeitsleistung,
Qualifikation, Berufserfahrung und unterschiedliche
Arbeitsplatzanforderung gehören. Einem geringfügig Beschäftigten ist
eine Gratifikation daher mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem
Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren
vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht (§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG).

https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html

Auch wenn ich es bereits als Kommentar schrieb:

Wenn Vollzeit- und Teilzeitkräfte in dem Unternehmen Weihnachtsgeld bekommen, so müssen es auch Minijobber. Natürlich nur anteilig.

die weihnachtsprämie  gibt es im normalfall für ganzjährig beschäftigte -

ist eigentlich ein danke des chef im wirtschaftlichen unternehmen .