Bekommt ein Schweizer Arbeitslosengeld wenn nach Deutschland zieht?
Hallo! Mein Partner und ich möchten zusammen ziehen. Er wohnt in der Schweiz und ich in Deutschland. Wir haben uns dafür entschieden, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Angenommen, er kündigt seine Stelle in der Schweiz, bekommt er dann Arbeitslosengeld sobald er einen Wohnsitz in Deutschland hat? Der Kündigungsgrund wäre der Umzug.
Liebe Grüße
9 Antworten
Um in Deutschland Arbeitslosengeld (ALG1) zu bekommen, musst Du bereits in die deutsche Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung) eingezahlt haben. Und das wirst Du wohl nicht getan haben, wenn Du in der Schweiz gearbeitet hast!
ja aber er hat in der SChweiz einbezahlt und nicht in D - wenn dann müsste der Schweizer Staat also etwas bezahlen und nicht Deutschland.
Ob der Schweizer Staat Arbeitslosengeld auch bezahlt wenn man nicht mehr in der Schweiz lebt , müsst ihr euch erkundigen.
Warum bitte sollte er in Deutschland Arbeitslosengeld bekommen????
ja wenn er arbeitssuchend ist????????
also angenommen ich bin arbeitssuchen. in Österreich würde ich z.b. 300€ pro Monat bekommen. Der schweizer Staat ist zahlt aber für Arbeitslose 600€ im Monat. Da wäre ich ja dumm wenn ich das Arbeitslosengeld von At nehmen würde wenn ich das von CH auch bekommen würde. Kann mir ja keiner nachweisen dass ich in CH wirklich einen Job suche...
sorry aber das läuft halt leider nicht so. Sozialleistungen gibt es nur da, wo man schon etwas einbezahlt hat
Wenn ein Bürger in Deutschland mindestens ein Jahr Beiträge für die deutsche Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, kann er nicht nur in D. Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten,
sondern auch bis zu drei Monaten im EU-Ausland - eventuell sogar in der Schweiz -, so lange er sich dort zwecks Arbeitssuche aufhält.
Ob es in der Schweizer Arbeitslosenversicherung eine ähnliche Regelung gibt, wenn man nach D. oder in sonstwohin in die EU (oder gar in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) zieht,
das muss man erstens in bei der Schweizer Arbeitslosenversicherung fragen, und zweitens sicher individuell beantragen und sich genehmigen lassen, genauso wie umgekehrt in D., wenn man ALG I im Ausland erhalten möchte zwecks dortiger Arbeitssuche - plus evtl. noch Fahrkosten usw.
Gruß aus Berlin, Gerd
ALG I gibt es nur, wenn man in Deutschland in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Für den Anspruch auf ALG II ist zu beachten, dass Du mit ihm eine so genannte Bedarfsgemeinschaft bildest und ggf. unterhaltspflichtig wirst, bevor der Staat einspringt.
Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung in Deutschland. Da er in Deutschland keine Beiträge entrichtet hat, hat er also auch keinen Anspruch.
Denkbar wäre höchstens AlG2 nach Ablauf von 3 Monaten. Wenn er aber mit dir zusammen lebt, müsstest du auch für ihn (mit) aufkommen.
natürlich nicht. aber in der schweiz wurdr auch in die Versicherung gezahlt. deshalb erhällt er doch dann bestimmt irgendeine eine Vergütung bis er eine Arbeitsstelle gefunden hat.