Bekomme ich zuviel gezahlte Umsatzsteuer zurück?

5 Antworten

Ja, die bekommst du, bzw. der Verein, zurück.

Danke

ich glaube, du bringst da alles etwas durcheinander....

  • eine USt-Voranmeldung IST eine USt-Vorauszahlung!

  • Um zuviel gezahlte USt zurück zu bekommen, gibst du entweder eine berichtigte USt-Voranmeldung ab, bzw. falls du geschätzt wurdest überhaupt eine USt-Voranm., wie PatrickLassan schreibt oder du wartest bis die USt-Jahres-Erklärung gemacht wird, hier wird die USt des ganzen Jahres korrigiert.

  • wenn sich zeigt, dass eure Umsätze nicht mehr so hoch sind, werdet ihr vom FA automatisch benachrichtigt, dass ihr keine USt-Voranmeldung mehr abgeben müsst

Ich würde jetzt auf jeden Fall eine berichtigte USt-VZ für das 3. Quartal abgeben, damit du die zuviel bezahlte USt zurück bekommst und dann mal mit dem Steuerberater alles besprechen....

Ja, grundsätzlich bekommt man immer zuviel gezahlte Steuern zurück, ggf. zur Verrechnung mit der nächsten Zahlung. Man kann aber auch anrufen und um Erstattung bitten.

Danke für die schnelle Antwort. Ich werde beim Finanzamt anrufen, hat zum Glück heute zu ;)

Ruf ein besten mal auf dem Finanzamt an , oder Frag einen Steuerberater. Wozu macht /braucht ihr eigentlich eine Ust- Voranmeldung ? wegen ein paar verkauften Karten ? aber auch hier mal Steuerberater fragen.

Es soll Vereine geben, die fette Umsätze machen. Und die demnach auch Umsatzsteuer voranmelden müssen. Das ist ganz normal.

Da der Verein in den letzten Jahren einen verhältnismäßig großen Umstaz gemacht hat, wurden wir zur Ust- Voranmeldung verdonnert. Da dies aber wieder zurück gegangen ist, werde ich wohl mal beim Steuerberater nachhaken.

@hehnerkuh

Aus dem Grund ist die Vorauszahlung auch ziemlich hoch

@hehnerkuh

Eigentlich ist die Vorauszahlung genauso hoch, wie es sich aus der Voranmeldung vergibt. Mit dem Umsatz aus dem Vorjahr kann das nichts zu tun haben.

Jetzt war ich aber mit der Voranmeldung fürs 3. Quartal zu spät und muss eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung machen.

Warum? Weil du solange mit der Abgabe der Voranmeldung gewartet hast, bis das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat? Einfachste Lösung: Einspruch gegen den Bescheid und Abgabe der Voranmeldung.