Bekomme ich eine Strafe, wenn ich angehalten werde und mir wurde vorher Cannabis untergemischt?

9 Antworten

Hallo

egal was dir untergemischt wurde, du hättest die Wirkung merken müssen und dein Fahrzeug stehen lassen sollen

außerdem wird diese Behauptung regelmäßig vom Richter als Schutzbehauptung abgetan, du hast also keine Chance wenn dieser Fall bei dir einmal eintreten würde

Was würde passieren??

Es würde zusätzlich zur Urin-Probe eine Blutprobe angeordnet werden, um nicht nur den Konsum zu beweisen - sondern auch die Höhe der THC-Abbauprodukte. Damit wärest Du ein Kandidat für ein sogenanntes "ärztliches Gutachten", das Du zu eigenen finanziellen Lasten machen müsstest.
Im Übrigen ist "Cannabis unters Wurtbrot gemischt" so ziemlich die lächerlichste Erklärung, die man in einem solchen Fall abgeben kann. Jeder würde sofort schmecken, dass mit dem Wurstbrot etwas nicht stimmt. Wieso Du nicht?

Der Konzum ist nicht strafbar. Nur der Besitz!

Wenn du also nicht's sonst dabei hast, ist alles gut

Deswegen darf man trotzdem nicht stoned Autofahren.  Wsl muss er dann aufs Revier ein bluttest machen.. 

Aus welchem G rund sollte dir jemand 1 Gr. Haschisch schenken? Deshalb würde deine Einlassung als das gewertet was es ist: eine Ausrede!

Ist sehr unwahrscheinlich, dass jemand Haschisch bzw. Cannabis in ein Wurstbrot untermischt, ohne dass es auffällt. 

Naja, falls das wirklich passieren sollte und die Person vorher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten ist, wird es wohl bei einem Vermerk in der Akte bleiben. (weil Konsum ist ja erlaubt, Handel und Beschaffung sind verboten)