Bekomme ich eine Kindergeldnachzahlung?

5 Antworten

Kindergeld steht dir längstens bis zum 25 Lebensjahr zu,wenn du bei der Bundeswehr warst oder einen Ersatzdienst geleistet hast,kommt die Zeit des Grundwehrdienstes noch einmal dazu,es steht dir also ab beginn deiner Ausbildung rückwirkend zu !

Die Kindergeldzahlung kann bis zu 4 Jahre rückwirkend erfolgen,wenn die Voraussetzungen gegeben sind und da du eine Ausbildung machst,steht dir spätestens ab Beginn dieser,Kindergeld zu.

Was aber passieren kann ist,das deine Eltern diesen Antrag stellen müssen oder das sie von der Familienkasse zumindest aufgefordert werden,Auskunft über evtl.Unterhaltszahlungen an dich zu geben.

Wenn sie nämlich Unterhaltspflichtig sind,das würden sie auf jeden Fall sein,wenn du in der Erstausbildung bist und noch nicht 25 bist und deinen Unterhalt nicht selber aufbringen kannst.

Hast du also eine eigene Wohnung oder lebst in einer WG,stünden dir in der Erstausbildung 670 € zu,dazu könnten noch einmal ca. 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand wie Fahrkosten und Schulbedarf kommen,gesamt also ca.760 € im Monat.

Die Kindergeldberechtigten sind normalerweise die Eltern, nicht das Kind. Entsprechend müssen auch die Eltern den Antrag stellen. Wenn sie keinen Unterhalt wenigstens in Höhe des Kindergeldes leisten, hat das Kind einen Anspruch auf Weiterleitung bzw. Abzweigung des Kindergeldes. Anpruchsberechtigt bleiben aber die Eltern.

Kindergeld kann bis zu 4 Jahre rückwirkend für die Zeiträume gezahlt werden, in denen ein Anspruch vorgelegen hat. Dies ergibts sich aus der Abgabenordnung (AO). Maximal gibts Kindergeld bis zum 25. Geburtstag.

Das Kindergeld bekommt man bis zum Ende der ersten Ausbildung. Haben denn Deine Eltern keins mehr bekommen? Wenn Nein, bekommst Du eine Nachzahlung.

Wenn Du seit September 2013 Anspruch auf Kindergeld hättest, dann wird es Dir auch rückwirkend ausgezahlt.

Hi, wie ja schon geantwortet wurde, du bzw. die Eltern, ihr werdet Kindergeld nachgezahlt bekommen. Kindergeld ist wohl so ziemlich das Einzige, das ab Berechtigung (bis zu 4 Jahre zurück) und nicht erst ab Antragstellung gezahlt wird.

Normalerweise sind die Eltern die Antragsteller. Hast du gleichzeitig den "Abzweigungsantrag" gestellt? Wenn alles einvernehmlich geregelt werden kann, können auch die Eltern Antragsteller bleiben, nur dein Konto wird für die Kindergeldzahlung angegeben. D.h. die Eltern erhalten die Post bzgl. des Kindergeldes.