bekomme ich als hausfrau später auch rente?

10 Antworten

Ersteinaml ist richtig, wer nix einzahlt in die Rentenkasse bekommt auch nix. Hier hilft nur privat etwas tun. Unbedingt ist zu empfehlen wenn Kinder da sind, die sogenannte Riesterrente. Der Eigenanteil ist ziemlich klein. Das Einzahlen der Beiträge in die Rentenkasse macht wenig Sinn, da als nichtbrufstätige Person beide Anteile der Rentenbeiträge eingezahlt werden müssen (Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil).Und wie geht es dann weiter, wenn man sich wirklich trennt?

Anspruch auf Rentenansprüche deines Mannes hast du nur bei Tod deines Mannes als Hinterbliebenenrente, auch bei einer späteren Trennung (Sogenannte Witwenrente).

Anhang: Natürlich gibt es den Versorungsausgleich bei Trennung. Dieser Versorungsausgleich beinhaltet neben dem Unterhalt, auch die Rentenanwartschaften deinerseits. Der Versorgungsausgleich wird bei Trennung vom Familiengericht festgelegt und daraus resultiert auch die Höhe der Anrechnung von Rentenansprüchen zuzüglich Betreuungszeiten von Kindern. Dumm ist nur, wenn dein Mann plötzlich auch keine Arbeit mehr hat.....

Der Rentenanspruch deines Mannes veringert sich um die Zeit der Ehe um deinen Anspruch, wenn ihr euch scheiden läßt. Also wenn dein Mann 1000 Euro alleine bekommen würde, würde er dann vielleicht noch 600 und du dann 400 Euro bekommen, je nach Anteil wie lange ihr verheiratet wart. Wenn ihr verheiratet bleibt bekommst du nichts

Deine Frage bezieht sich auf den Fall einer SCheidung. Dadurch dass Du im Haushalt nichts verdienst, dein Mann aber wohl schon (oder?), wird ein sogenannter Versorgungsausgleich vorgenommen (im Fall einer Scheidung). Das bedeutet, dass dir auf dem Rentenkonto dann Punkte gutgeschrieben werden. Genaueres sagt dir aber bestimmt die Deutsche Rentenversicherung, ruf doch dort mal an.

Hast du vor deiner Eheschließung gearbeitet und hast du Kinder?

Wenn du mehr als 5 Beitragsjahre hast, hast du einen eigenen Regelaltersrentenanspruch.

Diese Rente beginnt je nach Jahrgang zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr.

Solltest du geschieden werden, wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden.

Dabei werden sämtliche Rentenansprüche, die beide während der Ehezeit erworben haben zusammengezählt und gerecht geteilt.

Das heißt, dass der, der mehr hat, so viel abgeben muss, dass beide das gleiche haben.

Sollte dein Mann versterben, während ihr noch verheirate seid, hast du Anspruch auf eine Witwenrente. Beim

ja, indirekt durch den versrgungs ausgleich werdn dir rentenanwartschaftszeiten deines mannes zugesprochen, ansonsten bekommst nur die erziehungszeiten. erkundige dich mal bei der rentenanstallt wie du dein verbessern kannst, wie hoch er freiwillige betrag wäre den du einzahlen kannst usw.