Beim Notar unterschreiben ohne Kreditvertrag?

10 Antworten

Eine Finanzierungszusage ist nach meiner Erfahrung nicht das Papier
wert, auf dem sie steht. Ich habe einen sehr "netten" Brief einer großen
Bausparkasse in meinen Unterlagen, in dem mir vorgehalten wurde, ich
wäre mit dem Käufer überstürzt zum Notar geeilt, weil dieser "nur" eine
Finnanzierungzusage gehabt hätte. Der Käufer hätte einen
unterschriebenen Darlehensvertrag haben müssen.

Dieses Schreiben
zeige ich allen Kaufinteressenten, die es besonders eilig haben. Also
zum Notar geht es nur dann, wenn alle Unterlagen dort sind, um die
Grundschuld zu bestellen und die gibt es erst mit einem wirksamen
Darlehensvertrag.

Eine Finanzierungszusage ist nach meiner Erfahrung nicht das Papier wert, auf dem sie steht.

Sie kannten scheinbar die Bank nicht sehr gut!?!

Sofern man "seine" Bank kennt, kann man sich auf Absprachen auch verlassen; da reichen nach meiner persönlichen Erfanhrung  dann oft schon tel. mündliche Zusicherungen!

Häufig ist nicht die dritte Stelle hinter dem Komma des Zinssatzes immer die richtige Entscheidung bei der Wahl seines Finanzierungsinstituts!

@schelm1

"Sie kannten scheinbar die Bank nicht sehr gut!?!"

Das war natürlich nicht meine Bank, sondern die des Käufers. Ich kann den Leuten ja nicht sagen, wo sie die Finanzierung machen sollen. Bei der Bank bekommt man auch sehr selten Chefbehandlung. Die Finanzierungszusage kommt von Mitarbeiter A und der Darlehensvertrag wird dann von A, B und C geprüft und unterschrieben. In dem beschriebenen Fall war es dann sogar so, dass nach der Finanzierungsbestätigung nochmals ein Gutachter der Bank anrückte, um das Objekt zu besichtigen.

Wenn du da andere Erfahrungen gemacht hast, will ich das gerne glauben.

Die Grundschuld wird bereits bestellt, ohne dass der Notarvertrag unterschrieben ist. Denn andernfalls kann die Bank keinen Darlehnsvertrag unterschreiben! Platzt das Ganze, so hat der Verkäufer den Zeitverlust, der durch die Rückabwicklung und die Austragung der Grundschuld zu Gunsten der fremden Bank des Käufers durch das Grundbuchamt dauert. Verkäufer sollten da "gnadenlos" sein und gut aufpassen!

@doolboy
Die Grundschuld wird bereits bestellt, ohne dass der Notarvertrag unterschrieben ist

Das habe ich so noch nie erlebt, würde ich als Eigentümer auch nicht mitmachen. Selbstverständlich wird der Darlehnsvertrag vor dem Kaufvertrag unterschrieben. Die Bestellung der Grundschuld wird im Darlehensvertrag vereinbart. Kommt es nicht zur Grundschuldbestellung, wird der Darlehensbetrag nicht ausgezahlt.

Sie können eine Kreditvertrag erst dann unterschreiben, wenn der Kaufvertrag unterzeichnet ist!

Sofern Sie die vorbehaltlose (ohne irgenwelche einschränkenden Mätzchen) Zusage der Bank vorliegen haben, können Sie beruhigt den Kaufvertrag unterchreiben, dies vor allem dann, wenn seitens der Bank dem Notar bereits für den im Anschluß an die Beurkung des Kaufvertrages stattfindenden Grundschuldbestellungstermin, die Formulare für die Grundschuldbestellung seitens der Bank eingereicht wurden.

Fragen Sie den Notar, ob die Formulare ihm eingereicht wurden. Ist dies nicht der Fall, dann haken Sie bei der Bank unter dem Vorwand, dass Sie beide Termine, Kaufvertagsbeurkundung und Bestellung der Sicherheiten für die Bank, geren unmittelbar hintereinander abwicklen möchten.

Dafür hat jede Bank Verständnis und Sie zusätzliche Sicherherit hinsichtlich der zugesagten Finanzierung.

Banken schicken solche Unterlagen nicht "just for fun" raus!

Würden Sei einen Kreditvertrag mit Zinsbindung vorher unterzeichnen und der Kaufvertrag platzt, dann hängen Sie ohne Anspruch gegen den Verkäufer in der Vorfällgikeitsentschädigungsfalle gegenüber der Bank  - und das kann verdammt teuer werden!

Man kann innerhalb von 14 Tagen vom Kreditvertrag zurücktreten

@mrcharisma

Gilt dies nur bei Ratenkrediten oder auch bei festverzinslichen dinglich gesicherten Darlehen während der Zindsbindungsfrist?

Das gilt gesetzlich für jede Art von Kreditvertrag

@mrcharisma

Wie beurteilen Sie Erfüllungsstörungen beim Kaufvertrag, die sich länger als nur 14 Tage hinziehen?

Als ein mögliches Beispiel sei nur das gesetzlcihe Vorkaufsrecht der Kommune genannt deren Erklärung sich über mehr als 6 Wochen hinziehen kann.

Aus sehr vielen Fällen der Vergangenheit zeigt sich, dass die 14 Tage Rücktrittsrecht in aller Regel kaum ausreichend sind.

Hallo Mrcharisma

Kennen Sie die Auszahlungsvoraussetzungen des Kreditvertrages?
Wenn Ihnen diese egal sind ist es ausreichend wenn die finanzierende Bank Ihnen die Finanzierung per Email genehmigt.

Eine Email aus dem Innendienst einer Bank ist rechtsverbindlich.
Klar, ein Finanzvermittler darf Ihnen so etwas nicht mailen.

Doch warum sollten Sie keinen Vertrag vorliege haben?
Woran soll es scheitern?

Generell haben Sie den Darlehensvertrag der Bank, können unterschreiben und machen dann innerhalb der nächsten 14 Tage den Notartermin.

Denn dann sind Sie noch innerhalb der 14 Tage Widerruffrist für das Darlehen wenn der Notartermin später wäre oder scheitern sollte.

Im Baufinanzierungsbereich bin ich seit 1989 Bankkaufmann, habe 17 Jahre Darlehen genehmigt und bin seit 2008 selbständig.

Habe (leider) schon viel Kuhmist gesehen.

Also, warum soll es Probleme geben Ihnen einen Darlehensvertrag zukommen zulassen?

Welche Bank ist das?

Gerne helfe ich weiter.

Da der Verkäufer einer Immobilie bis zum Notartermin jederzeit vom geplanten Verkauf zurücktreten kann, ist es nicht ratsam vor dem Kaufvertrag den Darlehensvertrag zu unterschreiben. Die Nichtabnahmeentschädigung durch die finanzierende Bank kann teuer werden.

Empfehlenswert ist, sich eine verbindliche (schriftliche) Finanzierungszusage der Bank geben zu lassen. Diese muss die Bank nach dem Immobilienkauf einlösen. Achten Sie darauf, dass die Bankzusage nicht an irgendwelche Bedinungen geknüpft ist, zum Beispiel eine spätere Prüfung des Immobilienwertes o.ä. Die Finanzierungszusage sollte vorbehaltlos sein.

   

Eine andere Möglichkeit wäre, dass Sie mit dem Darlehensvertrag der Bank zum Notar gehen, dort den Kaufvertrag unterschreiben und anschließend ihre Unterschrift unter den Darlehensvertrag setzen.

Unterschreiben Sie den Darlehensvertrag bereits vor dem Kaufvertrag und kommt der Immobilienkauf nicht zustande, so besteht eine Hintertür: Sie können den Immobiliendarlehensvertrag binnen 2 Wochen nach Unterzeichung widerrufen. Die Zeitspanne darf aber nicht überschritten werden. Unterschreiben Sie deshalb den Darlehensvertrag maximal zehn Tage vor dem Notartermin.

Viel Erfolg!

Max Geißler, biallo.de

Als Verkäufer bestehe ich darauf, dass Sie den Darlehnsvertrag unterschrieben haben, erst dann terminiere ich den Notartermin, habe mich schon vorher erkundigt, ob wir in der 14-Tagesfrist des Käufers bleiben können. Denn dann ist klar, dass der Verkauf zumindest bankseitig zu Stande kommt. Platzt das Ding, sitze ich als Verkäufer auf den Kosten eines gescheiterten Notartermins. Kein Verkäufer macht das, wenn er schlau ist.

Hallo mrcharisma,

natürlich ist diese Finanzierungsbestätigung ein Schritt in die gewünschte Richtung, allerdings kein offizielles Dokument und stellt daher  keine 100% Sicherheit für Dich dar.

In diesem Fall rate ich Dir auf jeden Fall den Notartermin abzuwarten bis Du den finalen Kreditvertrag unterzeichnet hast.

So bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Viele Erfolg und viele Grüße,

Carina von Interhyp