beim Einparken gerammt worden

4 Antworten

Ich blicke nicht ganz durch, denke aber, dass es als deine Schuld gilt, weil du beim Ein-und Ausparken in alle Richtungen Ausschau halten musst, ob es Gegenverkehr o.ä. gibt. Das, so denkt die Versicherung, hast du in der Situation nicht getan.

Grundsätzlich aber: DARF man ein Auto NIEMALS rammen, egal wo es steht, parkt oder fährt ;)

Ich hab ja geschaut und gehalten nur die Tussi ist mir ungebremst Rückwerts in mein Auto gefahren die hat nicht geschaut.

Der der rückwärts ausparkt hat, hat die doppelte sorgfaltsplicht an den tag zu legen, notfalls mit einweisser. Die versicherung will geld sparen, bei solchen sachen immer die blauen rufen. Schuldig zu 100 % der verursacher.

Hab die Polizei gerufen die haben auch gesagt da die andere Schuld ist. Aber die Versicherung sagt das intressiert sie nicht was die Polizei sagt.

@19bine

Die Polizei hat einen Unfallbericht gefertigt, danach hat sich die gegn. Versicherung zu halten. Notfalls must das halt einklagen.

Zeichnung - Anwalt...

Dir steht nur deine eigene Parkbucht zu.

Das würde ja auch heissen wenn jemand dicht neben mir einparkt und dabei in meine Parkbucht steht. Brauche ich mir keine Sorgen mehr zu machen wenn ich ihn beim ausparken streife. Weil er ja in meiner Parkbucht war.

was tippst du ....wie hoch ist der schaden bei deinem pkw ?

zuwenig um es gerichtlich einzuklagen aber zuviel um es gerade mal so aus dem Ärmel zu schütteln

@19bine

Dachte ich mir schon fast das es nicht besonders hoch ist .......normalerweise werden Parkplatzunfälle mit 50-50 verglichen .....was die VS macht ist ganz einfach ........

500 Euro schaden müssten sie 250 an dich zahlen ....sie werfen dir Unsinn vor und wollen nur 125 zahlen ..........damit du aber die restlichen 125   bekommst müsstest du Klagen ...wenn du einen RA beauftragst müssten sie auch nur 50 % vom RA  zahlen ......mit ein paar Briefen kostet der RA dann mindestens 300 Euro welche du mit 150 selbst tragen müsstest !

Hast du keine Rechtsschutzversicherung würde ich genau abwägen ob es nicht sinn macht es einfach anzunehmen !

@Lkwfahrer1003

Mit 50- 50 könnte ich zähneknirschen leben aber zur Zeit werden mir 75 der Schuld zugesprochen und das obwoh ich zum Zeitpunkt des Unfalles stand und die gegnerische Person Rückwerts auf mich aufgefahren ist. Die Beründung der Versicherung ist da ich ihren Parkplatz geschnitten habe und ich somit der Schuldige bin.

Gibt der Strich auf dem Boden demjenigen der in der Parkbucht soviel recht?

Ich habe den Parkplatz wirklich nur am unteren Ende geschnitten da geb ich ja auch zu. Das ander Fahrzeug das mich gerammt hat war ein Smart. von seinem Hinterachse war ich bevor dieser sich in Bewegung setzte fast über einem Meter entfernt. Da er ganz vorne in der Parklücke stand der. Wenn ich nicht die 20 cm von seiner Parklücke überschritten hätte wäre er mir in meinen Kofferraum gefahren da ich ja an ihm vorbeifahren muste um in die Parklücke zu kommen.

@19bine

Hier geht es nicht darum wer wie schuld ist .....es geht ums Geld....die VS will sparen .....HUK ist dafür bekannt :-) .....Evtl. hilft schon das du ihnen mit dem einschalten eines RA drohst ....mit einem Hinweis das sie auch die kosten dann tragen würden ....evtl. noch das du deine Rechtsschutzversicherung schon informiert hast :-))

Oder nimm ein Beratungsgespräch bei einem RA ...das kostet nicht viel und kennt sie da dann auch aus