bei uns läuft eine Katzen rum ohne Halsband.wir haben auch welche aber die sind geimpft und haben einen Halsband.was passiert mit wilden Katzen überleben die ?

Katzeentlaufen? - (Katze)

8 Antworten

Wie kommst du bloß auf die Idee, das es eine verwilderte Katze ist, bloß weil sie kein Halsband trägt ?

Anscheinend weißt du auch nicht, das sich Katzen mit Halsband strangulieren können, wenn das Ding nicht aufgeht, können sie ersticken!!

Die meisten Freigängekatzen tragen einen eingepflanzten  Chip oder eine Tätowierung im Ohr.

Diese Katze sieht auch nicht wie ein Streuner aus und natürlich verhungern die auch nicht, den sie jagen Mäuse Vögel etc.

Nehmt euren Katzen die Halsbänder ab!
Das Risiko, dass die sich erdrosseln ist unglaublich hoch!
Die Besitzer der fremden Katze machen es genau richtig - an keine Katze gehört ein Halsband!

Als erstes sollten Katzen keine Halsbänder umgehängt bekommen, denn sie könnten hängen bleiben und sich nicht mehr befreien können und im schlimmsten Fall können sie sich daran aufhängen.

Also falls Deine Katzen Freigänger sein sollten, lass sie ohne Halsbänder raus und auch erst dann, wenn sie alle nötigen Impfungen haben und kastriert sind.

Frei lebende Katzen, auch Strassenkatzen genannt, werden meist von mitleidigen Menschen gefüttert, oder so wie hier bei uns, geimpft, kastriert und auch notfalls ärztlich versorgt.

Hier leben Strassenkatzen z.B. in 2 leerstehenden Häusern, wo sie Kartons, Decken etc. von mitleidigen Menschen bekommen haben. Also können sie sehr gut überleben.

Ich denke mal, dass das auch in Deiner Gegend so ähnlich ist. Katzen suchen sich selbst warme Plätze im Winter, z.B. in Scheunen oder Ställen, wo sie auch von Mäusen überleben können.

Foto ist etwas schlecht.Leider hatten wir kein Futter dabei.gehe Morgen nochmal gucken und stelle dort mal Katzenfutter hin.die Katze hatte auch Hunger gehabt.sonnst ist sie scheu.

Die Katze ist scheu, aber du weißt das sie Hunger hat ? WOW.

Ich habe dir hier in meinem anderen Beitrag ja bereits erklärt, das Anfüttern Verboten ist.

Alles Gute

LG

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Hallo Spunknagel,

viele Katzen sind Freigänger und tragen, Gott sei Dank, kein lebensgefährliches Halsband. Aber das heißt nicht gleich, das die verwildert sind.

Die Katze auf dem Foto, auch wenn es nicht optimal ist von der Qualität her, ist definitiv KEINE wilde Katze. Sie ist gepflegt, gut genährt. Diese Katze hat ein zu Hause. Wilde Katzen erkennt man. Sie haben struppiges Fell, sind meist sehr ausgezehrt und/oder auch schmutzig, voller Flöhe, Zecken und anderen Parasiten.

Wirklich wilde Hauskatzen jagen Mäuse, Vögel, Eichhörnchen, Maulwürfe, Fledermäuse ect. ! Manche bedienen sich sicher auch in den Gärten am Kompost. 

Zum Halsband und das du die Katze füttern willst, bekommst du jetzt noch wichtige Info von mir.

Zum Thema Halsband:

bitte tu das deiner Katze nicht an :-(

Halsbänder sind Lebensgefährlich. Und wenn dann auch noch ein Glöckchen dran ist, ganz schrecklich. Das ständige gebimmel stört das feine Gehör der Katze und ist eine unerträgliche Belastung für sie, wie der Tinnitus für den Menschen.

Halsbänder, ein absolutes NO GO !!

Die Gefahr, das sich das Tier stranguliert ist emens hoch.

Tests haben gezeigt, das selbst die sogenannten Sicherheitshalsbänder nicht immer gleich aufspringen, wenn Zug drauf kommt. Sie sind also auch nicht 100% Sicher.

Hast du schon mal eine Katze gesehen, die Verletzungen durch ein Halsband erlitten hat ?

VORSICHT ! Folgender Link ist nichts für schwache Nerven. Er zeigt schwerste Verletzungen und Strangulation durch Halsbänder !

http://www.tierheim-guetersloh.de/335.html

Du möchtest deine Katze mit dem Halsband schützen, sie trägt einen Adress-Anhänger ? Lass deine Katze Chipen und registriere sie dann auch bitte (kostenfrei) bei Tasso !! Ein Halsband ist KEIN Schutz !!

Vogelschutz ?
NEIN ! Nicht mal als Vogelschutz sind Halsbänder mit Glöckchen geeignet. Nehmen wir mal als Beispiel die Amseln. Amseln warnen, mit einem schrillen Warnruf, vor der Gefahr, sobald sie eine Katze draußen sehen. Die Jungvögel verharren daraufhin ganz flach und bewegungslos auf dem Boden. Durch das Glöckchen wird der Vogel, von dem unnatürlichen gebimmel, aufgeschreckt und daher zur sicheren Beute.

Bedrohung der Vogelwelt durch die Katze ?
NEIN ! Wer auch nur ein bisschen von Tieren und Natur versteht, weiß das die Zukunft der Vögel nicht von dem Beutefeind (Katze, Marder, Eichhorn, Krähen, Elstern und anderen) abhängt, sondern von der Gestaltung des Lebensraums.

Sind die ökologischen Grundvoraussetzungen nicht mehr gegeben, dann kann auch die "Bekämpfung" der Katzen keinen Schutz für die Vögel bedeuten. Eine Gefahr für die Vogelwelt liegt darin, dass der Mensch Lebensräume und Lebensgrundlagen zerstört.

Außerdem landen rund 300 Millionen Zugvögel jährlich - meist illegal - auf den Tellern von "Gourmets" in Frankreich, Italien, Malta und auch in Belgien und Holland.
Allein 100 Millionen Vögel (u.a. auch Rebhuhn und Feldlerche, für deren Rückgang gern die Katzen herhalten müssen!) werden ganz offiziell in Europa nach EU-Recht geschossen, weil sie zu den "jagdbaren Tieren" zählen. Die Dunkelziffer wird weit höher liegen.

Zum Thema anfüttern ect.:

Ein systematisches, gar regelmäßiges anlocken oder anfüttern, kann rechtliche Folgen haben und gerichtlich verboten werden, da es gegen die Eigentums- und Besitzesrechte des Tierbesitzers verstößt.

Wird eine Katze regelrecht angelockt, dass sie nur noch sporadisch und am Ende gar nicht mehr nach Hause kehrt, so ist das sogar ein Eingriff in die Privatsphäre des rechtmäßigen Tierbesitzers.

Außerdem wird die Katze so krank gefüttert, da sie zu einem Überfüttert wird und zum anderen man ja gar nicht weiß, was sie überhaupt fressen darf. Es gibt Katzen, die nur spezielle Kost bekommen dürfen z.B. Diabetes-Katzen. Der rechtmäßige Besitzer könnte also evt. sogar für entstandene Tierarztkosten verklagen.

Mit der Fütterung oder gar mit der Gewährung von Unterkunft, übernimmt man als Drittperson quasi die Rolle des Betreuers und damit die Rechte des Tierhalters, wodurch dieser geschädigt wird. Der rechtmäßige Besitzer kann also eine Zivilklage einreichen und die Fremdfütterung und Unterkunft Gewährung verbieten lassen. Er kann sogar, wenn seine Katze bei einer fremden Person im Haus ist, auf Herausgabe der Katze Klagen.

Wird durch die Fütterung dem Berechtigten ein erheblicher Nachteil zugefügt, besteht sogar die Möglichkeit einer Bestrafung wegen strafrechtlich relevanter „Entziehung“ der Katze (Art. 141 und Art. 110Abs. 4 StGB).

Wenn jemandem eine Katze zuläuft, oder vermeintlich Besuchen kommt, sollte man erst mal schauen, wo sie hin gehört. Niemals eine Katze einfach anfüttern oder Unterkunft gewähren !!


Alles Gute

LG