Bei Rot über die Ampel mit Motorrad

4 Antworten

Wenn die Ampel keine Videoüberwachung hat und keine Zeugen da waren, haste Glück gehabt.

Wenn das Krad aber erkannt wurde, wird der Halter natürlich anhand des Kennzeichens ermittelt, und der wird den Verkehrsverstoß wohl kaum auf sich nehmen, sondern aussagen, daß er die Maschine während des fraglichen Zeitraums an Dich verliehen/vermietet hat. Da helfen dann weder Intergralhelm noch Sonnenbrille...

Ist auf meine Mutter zugelassen die wird dann vllt schon sagen das sie nicht weis wer gefahren ist

@pumaj11

Desweiteren befinde ich mich noch in der Probezeit

@pumaj11

Dann wir deine Mutter wahrscheinlich ein Fahrtenbuch führen müssen, wenn sie nicht sagt, wem sie ihr Motorrad überlassen hat.

@pumaj11

Kennst du den Spruch...Wo kein Kläger, da kein Richter...

Bitte tu uns allen Motorradfahrern den Gefallen und benimm dich nicht wie eine Wildsau auf der Strasse....der Ruf ist eh schon hin. Alle Motorradfahrer werden sowieso schon über einen Kamm geschoren....da muss man nicht auch noch lustig Straftaten verüben!

@pumaj11

Dann würde Deine Mutter als Halterin zur Rechenschaft gezogen werden. Im harmlosesten Fall würde sie zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnert werden.

@janwilly
Dann würde Deine Mutter als Halterin zur Rechenschaft gezogen werden.

Nein, sicher nicht! D. h.: die Fahrtenbuchauflage wäre nicht das Harmloseste sondern das Schlimmste was ihr widerfahren könnte.

@XXungerechtXX

Najaa, bei Rot über ne Ampel ist alleine noch keine Straftat. ;)

@XXungerechtXX

Das war sicherlich nicht mit Absicht ich hab mir noch nie was zu Schulden kommen lassen und halte mich immer an die gewindigkeits Begrenzung hab das einfach dieses eine mal falsch eingeschätzt den Abstand zur Ampel :/

Auch wenn du keinen Blitz gesehen hast, könnte es dennoch sein, dass du geblitzt wurdest, hast es eben nicht mitbekommen. Wenn du mit einem Motorrad gefahren bist, das nicht auf dich zugelassen ist, so kann in jedem Falle der Halter festgestellt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob du auf dem Foto zu erknnen bist, oder nicht. Mit Helm mit Sicherheit nicht. Der wiürde in diesem Falle, so geblitzt wurde, angeschrieben. Er hat dann die Möglichkeit, sich zu diesem Vorfall zu äussern. Wenn er z. B. sagen würde, er weiss nicht wer zu diesem Zeitpunkt mit seinem Motorrad gefahren ist, würde ihm wahrscheinlich zur Auflage gemacht, dass er zukünftig ein Fahrtenbuch führen muss. Da beim Überfahren einer roten Ampel auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann, wird der Halter sich genau überlegen, was er zu Protokoll gibt. Es kommt darauf an, wie lange die Rotphase der Ampel schon dauerte, als du bei Rot über die Ampel gefahren bist. Danach richtet sich die Höhe der Strafe.

Meine Frage nun, denkt ihr ich bekomme was von der Polizei

Wenn dich dabei niemand erwischt hat, bekommst Du weder von der Bußgeldbehörde noch von der Polizei irgendetwas.

Wo kein Kläger, auch kein Richter.

Also wenn du nicht geblitzt oder abgehalten wurdest, wird die Polizei sich nicht bei dir melden. Dann hattest du noch eine Sonnenbrille auf und das Fahrzeug ist nicht auf dich angemeldet. Da dürfte eigentlich nichts kommen. Glück gehabt ;)

LG